a)      Stadtverordneter Hoffmann wies darauf hin, dass die Bezirksregierung Arnsberg Ordnungsbehörden dazu aufgefordert habe, bis zum 28.02.2019 eine Statistik nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes vorzulegen. Er erkundigte sich nach dem Bearbeitungsstand.

 

Beigeordneter Brunen vermutete, dass die hiesige Ordnungsbehörde nicht zuständig sei. Er werde den Stadtverordneten kurzfristig eine Stellungnahme zukommen lassen.

 

b)      Stadtverordneter Jansen fragte nach, ob es Ausführungsbestimmungen zum geänderten § 48 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO NRW) gebe. Er wolle wissen, wer im Zweifelsfall darüber entscheide, dass sachkundige Bürger/innen nicht im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung zuhören dürften.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass sich dies aus der Zuständigkeitsordnung ergebe. Sofern also zum Beispiel der Verkauf einer Gewerbefläche im nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung beraten werde, dürften sachkundige Bürger des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zuhören. Den aktuellen Gesetzeswortlaut habe es im Übrigen bereits in einer früheren Fassung der GO NRW gegeben.

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Jansen erläuterte er, dass bei der Erstellung der Tagesordnung auf die Reihenfolge der Punkte geachtet werde. Grundsätzlich müssten sachkundige Bürger/innen, deren Arbeitsbereich nicht vom aktuellen Beratungsgegenstand tangiert werde, für diesen Tagesordnungspunkt den Raum verlassen.

 

Stadtverordneter Gerads regte an, dass sich die Fraktionen darüber einigen könnten, dass grundsätzlich keine sachkundigen Bürger/innen mehr zum nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung zugelassen würden.

 

Stadtverordneter Speuser schlug vor, dass man alle sachkundigen Bürger/innen als allgemeine Vertreter/innen für jeden Ausschuss benennen könnte.

 

Im weiteren Verlauf wurde kurz über die Teilnahmeerlaubnis von Verwaltungsbediensteten bei nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert. Beigeordneter Brunen fasste zusammen, dass sowohl Beamte als auch Angestellte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen würden.

Im Zuge der Änderung der Geschäftsordnung könne man weiter über die Umsetzungsmöglichkeiten der Gesetzesänderung diskutieren. Hierbei sei zu beachten, dass man sich nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzen dürfe.

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Benden erläuterte Beigeordneter Brunen, dass man die Teilnahmerechte der sachkundigen Bürger/innen nicht durch eine Änderung der Geschäftsordnung einschränke. Dies sei ohnehin aufgrund der geänderten Gesetzeslage der Fall.

 

Bürgermeister Schmitz schloss die 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Er wünschte allen Anwesenden einen angenehmen Abend.