Beschluss:
Der Rat beschloss einstimmig:
1)
Der Bebauungsplan Nr. 35, 2. Änderung
wird aufgestellt.
2)
Es wird beschlossen, die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.