Beschluss:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtzentrum von Geilenkirchen im Jahr 2019 wird in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen.
Stadtverordneter Benden erklärte, dass er
eigentlich nur zwei Sätze sagen wolle. In jedem Jahr werde seitens der
Verwaltung die gleiche Vorlage präsentiert und kommentarlos vom Rat
verabschiedet. Er sei der Meinung, dass wenn nicht insbesondere in Bezug auf
den Nikolausmarkt neue Ideen präsentiert würden, dieser bspw. bald kaum noch
besucht werde. Dies sei wohlgemerkt keine Kritik an der Verwaltung, sondern an
allen, die in dieser Angelegenheit tätig seien.
Man sollte sich Sorgen machen um den Nikolausmarkt und der Rat könne
nicht einfach immer die grüne Karte heben. Er rufe alle auf, daran etwas zu
ändern.