Nach dem die Vorsitzende Beigeordneten Brunen das Wort erteilt hatte, erinnerte dieser an die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales und des Jugendhilfeausschusses vom 02.02.2010, in der die von Frau Froesch erstellte Sozialraumanalyse im Rahmen einer Bedarfsanalyse für ein soziokulturelles Zentrum vorgestellt wurde.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass sich nach dem Abschluss der Analyse und deren Vorstellung für die Verwaltung die Frage gestellt habe, wie die gewonnenen Erkenntnisse sowohl in fachlicher als auch in personeller Hinsicht in der Arbeit des Jugend- und Sozialamtes umgesetzt werden könnten. Mann sei im Zuge der Überlegungen zu dem Ergebnis gekommen, Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zu beantragen.

 

Herr Brunen erläuterte, dass das Bundesprogramm insgesamt ein Fördervolumen von 270.000 Euro für eine Kommune über einen Zeitraum von drei Jahren (2011 bis 2013) zur Verfügung stelle. Mit dieser Summe sei es den Kommunen möglich, Einzelprojekte verschiedener Träger bis zu einer Gesamtsumme von jeweils 20.000 Euro zu unterstützen. Sofern die Stadt Geilenkirchen den Zuschlag für die Teilnahme an dem Förderprogramm erhielte, bestünde hierdurch die Möglichkeit, die Ausflüsse aus der Sozialraumanalyse im Rahmen gezielter Projekte, sowohl im Jugendhilfebereich als auch im Bereich der Altenarbeit, umzusetzen. Mit Blick auf den Bericht über die aufsuchende Jugendarbeit wären hier auch orts- und ortsteilbezogene Projekte denkbar. Insbesondere solle in einem möglichst großen Umfang der Einsatz ehrenamtlich tätiger Personen organisiert und koordiniert werden. Diese könnten eine Orientierung für junge Menschen sein und im Rahmen einer Wertegesellschaft fehlende Identifikationsfiguren im familiären Umfeld ersetzen und entsprechende Leitbilder und Werte vermitteln.

 

Voraussetzung für den Zugang zu dem Projekt sei eine Interessenbekundung der Kommune, die bis zum 17.12.2010 vorliegen musste. Eine entsprechendes Schreiben habe man rechtzeitig an die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) in Berlin gerichtet, die die Koordination des Bewerbungsverfahrens übernommen habe. Von dort würden die Ergebnisse der jeweiligen Auswertungen an die zuständigen Landesministerien gehen. Diese wiederum unterbreiteten nach dem Abschluss der Auswertungen ihre Vorschläge zur Auswahl der Kommunen an das zuständige Bundesministerium.

 

Beigeordneter Brunen erklärte weiter, dass die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung in einem Telefonat mitgeteilt habe, dass insgesamt 99 Interessenbekundungen für 67 zur Verfügung stehende Projekte eingegangen seien. Auf Nordrhein-Westfalen bezogen lägen derzeit 8 Interessenbekundungen für 6 Projekte vor. Die Chancen für einen Zuschlag für die Teilnahme an dem Bundesprogramm seien  daher gut. Die Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur formellen Antragstellung erfolge zu Beginn des Monats März 2011.

 

Herr Brunen, erklärte, dass man im Ausschuss über den weiteren Verlauf berichten werde.

 

Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt lagen nicht vor.