Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung.
Stadtverordneter Kleinen erkundigte sich, warum für
2019 nichts für die ehrenamtliche Tätigkeit eingeplant worden sei. Läge es
daran, dass die Leistung nicht planbar gewesen sei und werde dies in Zukunft
auch so gehandhabt?
Beigeordneter Brunen erläuterte, dass es dabei um
das Förderprojekt „Rucksack“ an den Kindertagesstätten handele, das aus
Landesmitteln mit 5000 € refinanziert werde. Verteilt würden diese durch den
Kreis. Die Mittel seien in 2018 eingeplant gewesen, aber erst in 2019 gezahlt
worden. Daher sei eine außerplanmäßige Ausgabe zustande gekommen, die jedoch zu
100% gedeckt sei. Bei dem Projekt handele es sich um eine Integrationsmaßnahme
für Flüchtlingskinder, die hierdurch besser in das Alltagsgeschehen integriert
werden sollten.