Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt vor, dass ab einem noch mit der Franziskusheim gGmbH zu vereinbarenden Zeitpunkt, die Stadt Geilenkirchen sich mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 9.900,00 € an den Kosten für die 0,5-Stelle einer Wohnberatung für das Stadtgebiet Geilenkirchen beteiligt.

 


Stadtverordneter Weiler stellte den Antrag der CDU-Fraktion vor. Tagesaktuelle Zahlen würden zeigen, dass sich die Höhe der für Sozialhilfeträger verbleibenden Kosten aufgrund des Anstieges des Investitionskostensatzes auf das Doppelte gestiegen sei, seit er den Antrag gestellt habe. Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Er stellte klar, dass die Wohnberatung für die Nutzer kostenlos sei. Zwar gebe es bereits eine Wohnberatungsstelle, die bei der Kreisverwaltung Heinsberg angesiedelt sei, allerdings spreche sie nicht primär den im Antrag erwähnten Personenkreis an. Eine hiesige Wohnberatungsstelle sei ein Alleinstellungsmerkmal für Geilenkirchen. Zwischen Aachen und Mönchengladbach sei eine solche nicht vorhanden. Die Maßnahme könne zinslos von der NEW.Bank gefördert werden. Es gebe verschiedene Ausprägungsgrade der Wohnberatungsstellen. In Aachen sei beispielsweise ein Architekt involviert. Die Mitarbeiter/innen würden außerdem Außentermine bei ihren Kunden wahrnehmen, um die genauen Bedarfe zu erörtern.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass es sich um einen guten Ansatz handle, Maßnahmen zu ergreifen, um den Menschen das Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Beratung sei hierbei ein wichtiger Aspekt. Diese finde jedoch bereits durch Kranken- und Pflegekassen und durch die Kreisverwaltung statt. Er zitierte die Internetseite der Kreisverwaltung Heinsberg. Hier werde neben weiteren Personengruppen explizit die Wohnberatung für Senioren aufgeführt. Es werde das beschrieben, was die CDU beantrage. Seine Fraktion befürchte, dass die Einrichtung in Geilenkirchen redundant sein werde. Wohnberatungsstellen würden in der Regel bei Kreisen und Kreisfreien Städten angesiedelt. Dies halte er für sinnvoll. Aus dem Jahresbericht der Wohnberatung der Städte-Region Aachen aus 2014 sei ersichtlich, dass in einem Jahr 388 Kunden betreut worden seien. Durch Infoveranstaltungen seien insgesamt über 600 Kontakte hergestellt worden. Würde man dies gemäß der Einwohnerzahlen auf Geilenkirchen herunterbrechen, würden sich lediglich 32 Kundenkontakte pro Jahr ergeben.

Die Bürgerliste werde sich bei der heutigen Abstimmung enthalten. Er stellte klar, dass die Wohnberatung grundsätzlich unterstützt werde, man sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion jedoch nicht anschließen könne.

Er schlug vor, dass dem Beschlussvorschlag eine Überprüfung der Wohnberatungsstelle nach zwei Jahren beigefügt werde.

 

Stadtverordneter Mesaros plädierte ebenfalls dafür, die Wohnberatungsstelle nach zwei Jahren zu überprüfen. Er gehe davon aus, dass sich diese Maßnahme letztendlich rechnen werde. Eine Beratungsstelle vor Ort sei effektiver und persönlicher. Der Bedarf nach Beratungsangeboten werde sicherlich in den kommenden Jahren wachsen. Zudem würde sich die Stadt ein Alleinstellungsmerkmal sichern. Die Fraktion Für GK! werde den Antrag unterstützen.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass sich eine zeitnahe Überprüfung ohnehin aufgrund der Förderbestimmungen ergeben werde. Die Beteiligung der Stadt sei schließlich an die Voraussetzung geknüpft, dass die Maßnahme gefördert werde und sei auf den Zeitraum der Förderung befristet.

 

Stadtverordneter Benden wies bezüglich des Wortbeitrages des Stadtverordneten Kravanja darauf hin, dass die Mitarbeiter/innen der Wohnberatungsstelle beim Kreis Heinsberg noch weitere Aufgaben erfüllen würden. Die Wohnberatung sei lediglich ein kleiner Teil des Aufgabenspektrums. Die geringe Anzahl an Kundenkontakten sei der Entfernung geschuldet. Er bekräftigte, dass die Wohnberatungsstelle ein positives Alleinstellungsmerkmal Geilenkirchens sein würde. Die Maßnahme sei vergleichbar mit der Einführung des Jugendamtes. Der Aufgabenbereich sei zuvor durch die Kreisverwaltung erfüllt worden. Er halte die Wohnberatung vor Ort für effizienter als bei der Kreisverwaltung. Er sprach sich ebenfalls dafür aus, die Maßnahme nach zwei Jahren zu überprüfen.

 

Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass er die Bedenken der Bürgerliste nicht teilen könne. Es sei ein Qualitätsmerkmal, eine Wohnberatungsstelle in Geilenkirchen zu wissen. Er gab zu bedenken, dass die Zielgruppe der örtlichen Wohnberatungsstelle eine andere ist als die bei der Kreisverwaltung. Er gehe von einem Mehrwert für Geilenkirchen und Umgebung aus.

 

Stadtverordneter Weiler wies darauf hin, dass die Fördermittel jährlich beantragt werden müssten. Weiterhin erklärte er, dass die Überprüfung nach zwei Jahren bereits im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur vereinbart worden sei.

 

Stadtverordneter Gerads führte aus, dass es wichtig sei, die Wohnberatungsstelle aktiv zu bewerben, falls sie eingerichtet werde. Viele Bürger/innen würden den Behördengang scheuen oder seien damit überfordert. Die Thematik müsse sodann in Zusammenarbeit mit dem Franziskusheim durch die Organisation von Infoveranstaltungen in die Bevölkerung getragen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.