Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Beschaffung und Aufstellung von je 20 Fahrradabstellboxen an den Bahnhöfen Geilenkirchen und Lindern einen entsprechenden Einplanungsantrag bis zum 31.03.2019 beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu stellen.

 


Stadtverordneter Benden stellte den Antrag seiner Fraktion vor. Die Stadtverordneten würden häufiger auf die Fahrradsituation an den Bahnhöfen angesprochen. Die neun vorhandenen Fahrradboxen seien seit mehreren Jahren ausgebucht. Die Warteliste sei sehr lang. Da die Fahrräder immer hochwertiger würden und man daran interessiert sei, den Öffentlichen Nahverkehr zu stärken, habe seine Fraktion den Antrag zur Beschaffung von weiteren Fahrradboxen gestellt. Diese sollten an den Bahnhöfen in Geilenkirchen und in Lindern aufgestellt werden. Es bestehe die Möglichkeit, entsprechende Fördergelder zu beantragen und die Maßnahme bereits 2020 umzusetzen. Um es Pendlern zu ersparen, ihre Fahrräder zur anderen Gleisseite tragen zu müssen, schlage er vor, auf beiden Seiten des Bahnhofs in Geilenkirchen, Boxen aufzustellen. Er bat die anderen Fraktionen um Unterstützung für seinen Antrag.

 

Stadtverordneter Grundmann versicherte die Unterstützung durch die SPD-Fraktion. Es handle sich um ein vernünftiges Konzept. Er wies darauf hin, dass die beidseitige Aufstellung der Boxen in Lindern nicht möglich sei.

 

Stadtverordneter Kravanja wolle einige Fragen beantwortet haben, bevor er dem Antrag zustimmen könne. Herr Scholz beantwortete seine Fragen wie folgt: Um den Einplanungsantrag stellen zu können, müsse zunächst kein fester Stellplatz definiert werden. Die Angabe eines bestimmten Bereiches reiche aus. Da die Maßnahme gefördert würde, müssten die Boxen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Es dürften lediglich Kosten für die Unterhaltung der Boxen auf die Mieter umgelegt werden. Zur Vergabe der Boxen biete sich das Windhundverfahren an. Mit den Nutzern müsse im Einzelnen Vereinbarungen darüber getroffen werden, wie damit umgegangen werde, wenn der Schlüssel für die Box abhanden gehen würde. Die Verantwortung für die Boxen liege jedoch in jedem Falle bei der Stadt. Als Zuwendungsempfänger komme lediglich die Kommune in Betracht. Die Zuwendung könne gegebenenfalls auf den Zweckverband weitergeleitet werden. Dies müsse vorher jedoch geprüft werden.

 

Stadtverordneter Weiler erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Allerdings habe auch er Fragen an Herrn Scholz. Da die Verwaltung der Fahrradboxen Personal binden würde, erkundigte er sich, ob diese an die West GmbH gegen eine Beteiligung am Gewinn abgegeben werden könnten.

 

Herr Scholz erläuterte, dass dies mit dem Fördergeber abgeklärt werden müsse. Dies werde jedoch nicht vor dem 31.03.2019 geschehen. Er empfehle, zuvor einen Beschluss zu fassen, damit der Einplanungsantrag noch fristgerecht gestellt werden könne. Die offengebliebenen Fragen könnten bis zur Abgabe des Förderantrags beantwortet werden.

 

Stadtverordneter Jansen schlug vor, die Fahrradboxen zur freien Verfügung anzubieten. So könnten diejenigen, die früher am Bahnhof seien, sich ihre Box für den Tag sichern. Zusammenfassend plädierte er dafür, dem Beschlussvorschlag heute zuzustimmen und die weiteren Details im Anschluss zu klären.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass die Boxen seiner Meinung nach fest vermietet werden sollten. An dieser Stelle müsse das Rad nicht neu erfunden werden; schließlich hätten andere Kommunen bereits in ähnlicher Weise Fahrradboxen beschafft. Diese würden die Boxen vermieten und die Übergabe des Schlüssels mit einer Kaution verbinden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.