Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat die vorgestellte Entwurfsplanung, ggf. ergänzt um Anregungen der Anlieger, zu beschließen.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Ortsteil Teveren zu beschließen und hierfür Vertreter der Fraktionen zu benennen.


Herr Brendt erläuterte die entwickelte Entwurfsplanung anhand der als Anlage beigefügten Präsentation. Er bezog sich auf die Förderrichtlinien und teilte mit, dass die Bischof-Pooten-Straße von ihrer Verkehrsbedeutung eine verkehrswichtige Straße (Hauptverkehrsstraße) sei und dieser Status auch nach dem Ausbau beibehalten werden müsse. Daher sei vorgesehen, die Straße im Trennquerschnitt also mit beidseitigen Gehwegen auszubauen. Die Fahrbahn soll ca. 6,00 m breit sein; die Gehwege sollen eine Breite von 1,25 m aufweisen.

Dort wo diese Breiten aufgrund der derzeitigen Gegebenheiten nicht erreicht werden können, müssten diese in Teilbereichen unterschritten werden. Dies führe dazu, dass auf der Ostseite teilweise auf einen Gehweg gänzlich verzichtet werden müsse und hier nur ein sogenannter Schrammbord entstehen könne. Die erarbeitete Planung sei mit der Bewilligungsbehörde abgestimmt.

Eine Änderung gegenüber dem jetzigen Zustand müsse bei der Vorfahrtsregelung erfolgen. Die Bischof-Pooten-Straße müsse nach dem Ausbau als Vorfahrtstraße beschildert werden.

 

Stadtverordneter Paulus bezog sich auf die Gesamtsituation in Teveren und teilte mit, dass sehr erfreulich sei, dass mit dem Ausbau der Bischof-Pooten-Straße alle Durchgangsstraßen erneuert seien.

Als bedauerlich empfand er die situationsbedingten Verengungen, insbesondere im Bereich zwischen der Hochstraße und der Einmündung in die Töpferstraße. Zur beabsichtigten Änderung der Vorfahrtsregelung teilte er mit, dass die Einwohner einmal an die Rechts-vor-links Regelung gewöhnt seien und es in den vergangenen Jahren nicht zu nennenswerten Unfällen gekommen sei.

 

Stadtverordneter Sybertz stellte die Frage, ob es möglich sei, durchgängige Gehwege in einer Breite von 1,25 m anzulegen und die Fahrbahn entsprechend zu verschmälern.

Hierauf entgegnete Herr Brendt, dass dies aus förderrechtlichen Gründen nicht zulässig sei.

Ausschussmitglied Graf erkundigte sich nach der Höhe der künftigen Anliegerbeiträge. Er stellte die Frage, ob es sich bei dem beabsichtigten Ausbau um einen Ausbau einer Historischen Straße handele und wollte wissen, ob sich in diesem Fall die Anliegerbei­träge reduzieren würden.

Herr Savoir erläuterte, dass die Höhe der Anliegerbeiträge aufgrund der noch ausstehen­den Ausbauentscheidung derzeit noch nicht kalkuliert sei.

Im Rahmen einer künftigen Einwohnerversammlung werde die Verwaltung hierzu eine Aussage treffen. Ein Unterschied in der Höhe der Anliegerbeiträge beim Ausbau einer sogenannten Historischen Straße bestehe nicht.

 

Die Frage von Herrn Stadtverordneten Paulus nach der Barrierefreiheit wurde von Herrn Brendt bejaht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0