Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die derzeitige Verkehrsführung zunächst beizubehalten und in 15 Monaten erneut darüber zu beraten.

 


Stadtverordnete Slupik erklärte, die CDU stimme der Vorlage zu. Sie stellte fest, dass damit gleichwohl vom beschlossenen Handlungskonzept des Büros MWM abgewichen werde. Dieses Konzept sollte zu einer höheren Einzelhandelsfrequentierung in der Haihover Straße führen. Sie halte es aber für verfrüht, jetzt schon einen endgültigen Entschluss zu fassen. Bedingt durch das kommende Einkaufszentrum könnte das Verkehrsverhalten dort zu extremen Situationen führen, die jetzt nicht absehbar seien. Sie schlage daher vor, eine Entscheidung erst nach weiteren zwölf Monaten zu treffen.

Stadtverordneter Graf stimmte Frau Slupik zu und erklärte, dass auch die Freie Bürgerliste noch die Entwicklung abwarten wolle, bevor eine Entscheidung getroffen werde.

Stadtverordneter Dr. Evertz schloss sich ebenfalls dieser Auffassung an und ergänzte, dass seiner Ansicht nach zwei Schilder fehlen. Eines müsse die Kraftfahrzeugfahrer, die aus Richtung der evangelischen Kirche kommen, auf möglichen Gegenverkehr hinweisen, zum anderen fehle aus Richtung Amtsgericht kommend ein Hinweis für den Durchgangsverkehr über die Haihover Straße.

Ausschussvorsitzender Conrads erklärte hierzu, dass eine Beschilderung für die Haihover Straße sinnvoll sei. Ein auf Gegenverkehr hinweisendes Schild im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße auf Höhe der Kreissparkasse mache jedoch keinen Sinn, da dort kein Einbahnstraßenschild stehe und deswegen die Fahrer ohnehin mit Gegenverkehr rechnen müssten.

Um eine klare Rechtslage zu haben, schlug Stadtverordneter Schumacher vor, den Beschluss für eine Erprobungsphase zu fassen. Es wurde vorgetragen, dass es sinnvoll sei, ein Datum festzulegen, um nicht auf unbestimmte Zeit nur eine vorläufige Regelung zu haben.

Ausschussvorsitzender Conrads war dafür, den Beschluss zu fassen, die derzeitige neue Regelung zunächst beizubehalten und in 15 Monaten darüber erneut zu beraten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0