Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die vorgestellten Kriterien für die beabsichtigte EU-weite Ausschreibung der Abfallentsorgungslogistik bei der das Verwiegesystem, die getrennte Sammlung und Verwertung der Abfallfraktionenen, die Abfuhrbezirke und der Abfuhrrhythmus beibehalten werden soll. Eine Entscheidung, wie bzw. ob der Recyclinghof ausgeschrieben wird, erfolgt nach Prüfung und Klärung der rechtlichen Gegebenheiten in der Sitzung des Rates am 02.03.2011.

Der Umwelt- und Bauausschuss spricht sich dafür aus, die bestehenden Verträge zu kündigen. Die Beschlussfassung darüber soll in der Ratssitzung am 02.03.201 erfolgen.


Ausschussvorsitzender Conrads begrüßte Frau Dr. Fülle-Scheffold vom Büro für Abfall und Umwelt aus Düsseldorf und erteilte ihr das Wort.

Frau Dr. Fülle-Scheffold stellte das derzeitige Abfallentsorgungssystem und die wesentlichen Kriterien für die beabsichtigte EU-weite Abfallentsorgungslogistikaus­schrei­bung anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vor.

Sie erläuterte, dass sich das zz. in Geilenkirchen praktizierte Verwiegesystem bewährt habe und die Bürger damit vertraut seien. Daher werde vorgeschlagen, dieses System auch künftig beizubehalten. Von der Umstellung auf ein Volumensystem riet Frau Dr. Fülle-Scheffold ab, da ein solches System aufgrund der Verdichtungsproblematik nicht rechtssicher sei. Sie teilte mit, dass in der Ausschreibung die Grundtarife und die Gewichtstarife konkret abgefragt werden könnten, so dass auf diese Tarife in der Gebührenkalkulation zurückgegriffen werden könne und die Kalkulation dadurch erleichtert werde.

Zur Restabfallmenge erläuterte Frau Dr. Fülle-Scheffold, dass in Geilenkirchen ca. 55 kg/E/a mehr gesammelt werde, als in anderen ländlichen Gemeinden.

Ziel müsse es sein, hier eine Reduzierung zu erreichen, in dem mehr Bioabfall gesammelt werde. Dies wiederum könne durch eine Reduzierung der Bioabfallgebühren erreicht werden.

Da die Bürger an die Abfallbezirke und die Leerungsintervalle gewöhnt seien, sollten diese auch künftig beibehalten werden.

Sie schlug vor, zusätzlich ein sogenanntes Abfallbanking mit auszuschreiben. Hier könne der Bürger auf der Internetplattform der Stadt auf seine Abfalldaten mit einem entsprechenden Zugriffscode zugreifen und sich gegebenenfalls auch zur Grünschnittabfuhr, zur Sperrmüllabfuhr und zur Elektroaltgeräteabfuhr online anmelden.

 

Derzeit fraglich sei, wie der in die Abfallentsorgung derzeit eingebundene private Recyclinghof in der Ausschreibung behandelt werde. Da der Recyclinghof wohl beibehalten werden sollte, gebe es insgesamt drei Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit bestehe darin, den Recyclinghof in die Gesamtausschreibung mit zu integrieren. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit den Recyclinghof als getrenntes Los mit auszuschreiben. Als dritte Variante komme eine evtl. Vertragsverlängerung mit dem derzeitigen Betreiber (Fa. Schönmackers) in Betracht. Da die rechtlichen Voraussetzungen der drei Alternativen noch nicht abschließend geprüft werden konnten, schlug Frau Dr. Fülle-Scheffold vor, die Prüfung kurzfristig, d. h. bis zur nächsten Ratssitzung am 02.03.2011 durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, um dann die favorisierte Variante im Stadtrat vorzustellen.

Insgesamt wurde vorgeschlagen, das derzeitige Sammelsystem in der bewährten Form beizubehalten. Damit könnten Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallreduzierung geschaffen werden.

 

Stadtverordnete Slupik bezog sich auf die Präsentation und teilte mit, dass der Vortrag von Frau Dr. Fülle-Scheffold die Meinung CDU Fraktion bestätigt habe, bei dem bisherigen Verwiegesystem zu bleiben. Fraglich sei, wie die Rest- bzw. Bioabfallmengen optimiert werden könnten.

Frau Dr. Fülle-Scheffold sagte, dass Grundlage dafür die Preisbildung aus der Ausschrei­bung sei. Diese könne so gestaltet werden, dass beispielsweise für jede Abfallfraktion Grundentgelte, Behältermieten, Leerungsentgelte und Transportentgelte abgefragt würden. Diese Preisanfragen ließen dann eine individuelle Kalkulation der Abfallge­bühren zu. So könne beispielsweise die Gebühr für die Bioabfallentsorgung geringer bemessen werden als die Restabfallgebühr. Dies werde auch dadurch begünstigt, dass die Verwertungsgebühr für den Bioabfall geringer sei als die Verwertungsgebühr für den Restabfall. So werde ein Anreiz geschaffen, den Abfall umzu­lenken.

Stadtverordnete Slupik warf ein, dass die derzeitige Gebühr für den Restabfall und für den Bioabfall gleich sei. Dies habe man seinerzeit bewusst so gemacht, um Fehlein­würfe zu vermeiden. Sie stellte die Frage, ob durch eine getrennte Gebühr die Gefahr der Fehleinwürfe steigen würde.

Frau Dr. Fülle-Scheffold entgegnete, dass die Erfahrungen in anderen Städten gezeigt hätten, dass die Anzahl an Fehleinwürfen nicht wesentlich angestiegen sei.

 

Stadtverordnete Slupik war der Auffassung, dass die Kosten der Abfallbeseitigung durch die Einführung eines Abfallbankings steigen würden und fragte nach der Größenordnung der Mehrkosten.

Frau Dr. Fülle-Scheffold teilte mit, dass die Einführung inzwischen zeitgemäß, ohne nennenswerten Mehraufwand sei. Die entsprechenden Programme seien bei den Entsorgungsunternehmen vorhanden. Die Kosten dafür würden nicht als Einzelpreis dargestellt, sondern diese seien im Grundentgelt enthalten. Daher seien die Mehrkosten für ein solches System als unwesentlich zu betrachten. Bei der Stadt Wegberg sei das Abfallbankingsystem bereits seit zehn Jahren etabliert.

Auf die entsprechende Frage von Ausschussmitglied Graf entgegnete Frau Dr. Fülle-Scheffold, dass sich diejenigen, die nicht über einen Internetanschluss verfügten, bei der Verwaltung nach den Daten erkundigen könnten.

 

Stadtverordnete Slupik berichtete über ein ihr bekanntes Praxisbeispiel, bei dem nicht getrennt gesammelt, sondern der Abfall später getrennt werde.

Frau Dr. Fülle-Scheffold beschrieb das so genannte Kassler Modell, bei dem Zeitungen, Altpapier und Altglas gemeinsam gesammelt werden. Das Problem bei diesem Modell bestehe darin, einen Abnehmer zu finden, der den Abfall verwertet. Insgesamt sei dieses Modell ein Rückschritt in die 70er Jahre und daher nicht zu empfehlen. Zudem bestehe bei einem Systemwechsel die Gefahr, dass aufgrund geänderter Rahmenbedin­gungen ein erneuter Wechsel zu einer getrennten Sammlung erforderlich sei.

 

Ausschussmitglied Schumacher sagte, dass aus Berichten im Internet entnommen werden könne, dass eine getrennte Sammlung der einzelnen Abfallfraktionen heutzutage nicht mehr notwendig sei. Daher betrachte er die Darstellungen von Frau Dr. Fülle-Scheffold als ihre persönliche Meinung.

Derzeit gebe es moderne Sortieranlagen, die die Abfalltrennung wesentlich besser durchführen könnten als der Abfallverursacher selbst. Weiterhin benötigten die Verbrennungsanlagen den gesamten Abfall, um die erforderliche Verbrennungstemperatur zu halten. Zusatzstoffe, die derzeit extra beigemischt würden, wären dann nicht erforderlich. Daher überzeuge ihn die Darstellung von Frau Dr. Fülle-Scheffold nicht.

 

Frau Dr. Fülle-Scheffold entgegnete, dass es jahreszeitlich bedingt sei, dass die Ver­brennungstemperaturen nicht erreicht würden.

Die Einführung einer Tonne, in der sämtliche Abfallfraktionen gesammelt werden, sei nicht empfehlenswert. In einer Tonne befänden sich dann Restmüll, Glas und Papier. Wenn das Papier feucht sei, klebe es am Glas und man bekäme Schwierigkeiten bei der Verwertung. Ebenso wäre der Altpapierabsatz gefährdet, wenn sich im Altpapier Glas­splitter befinden würden.

 

Frau Slupik erkundigte sich danach, welche Auffassung die Verwaltung bei der Frage des Umgangs mit dem Recyclinghof bei der Ausschreibung vertrete.

I. Beigeordneter Hausmann verwies auf den Vortrag von Frau Dr. Fülle-Scheffold und sagte, dass bis zur Ratssitzung am 02.03.2011 die rechtlichen Voraussetzungen geprüft würden.

 

Dr. Evertz teilte die Auffassung, dass sich das derzeitige Abfallsystem bei der Stadt Geilenkirchen bewährt habe. Nicht ganz nachvollziehbar sei die geringe Menge der Schadstoffe in Geilenkirchen im Vergleich zu Wegberg. Beide Städte seien in etwa gleich groß, so dass die Vermutung nahe liege, dass Schadstoffe evtl. illegal entsorgt würden.

Hierauf entgegnete Frau Dr. Fülle-Scheffold, dass in Verbrennungsanlagen mittlerweile auch Farbdosen ohne weiteres entsorgt werden könnten und diese über die Restabfallsammlung dort hin gelangen würden. Weiterhin bestehe im Stadtgebiet die Sonderregelung, dass auch auf der Abfallumschlaganlage Gangelt-Hahnbusch Schadstoffe angeliefert werden könnten. Ihre Erfahrungen hätten gezeigt, dass selbst bei einer Holsammlung nicht wesentlich mehr Schadstoffe anfallen. Die Einführung eines Schadstoffmobils sei in Geilenkirchen nicht erforderlich.

 

Ausschussvorsitzender Conrads teilte diese Auffassung und sagte, dass sich das vor Jahren einmal eingeführte Schadstoffmobil nicht bewährt habe.

 

Ausschussmitglied Rummler bezog sich auf die Ausschreibungskriterien und erkundigte sich danach, ob die Bieter, die zu Dumpinglöhnen anbieten würden vom Wettbewerb ausgeschlossen werden könnten.

Frau Dr. Fülle-Scheffold entgegnete, dass in der Ausschreibung der Tariflohn angegeben werden müsse. Sofern dieser nicht eingehalten werde, könne der Bieter ausgeschlossen werden.

 

Auf die entsprechende Frage von Ausschussmitglied Kasper teilte Frau Dr. Fülle-Scheffold mit, dass der Mindestlohn seit dem 01.01.2011 bei 8,40 €/Std. liege.

 

Stadtverordneter Hoffmann erkundigte sich danach, ob auch Subunternehmer die Ausschreibungskriterien bzgl. des Mindestlohnes einhalten müssten.

Dies wurde von Frau Dr. Fülle-Scheffold bestätigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0