Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Vorentwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplans wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Herr Schütt von der VDH Projektmanagement GmbH trug -unterstützt durch eine Power-Point-Präsentation- aufgrund des sachlichen Zusammenhanges zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 gemeinsam vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Zunächst beschrieb er die Aufteilung des Geländes des seit Jahrzehnten am Ort tätigen Familienunternehmens mit den Bestandsgebäuden. Er zeigte die Entwicklung der jeweiligen Bauabschnitte zur Nachverdichtung der Betriebsstätte in der Vergangenheit und für die Zukunft auf. Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung würde neben einer Fläche zur möglichen Betriebserweiterung auch das bestehende Betriebsgelände überplant und fortgeschrieben. Ebenso verhalte es sich mit einigen Flächen innerhalb der Ortslage Immendorf, bei denen nun ebenfalls die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den aktuellen Nutzungen angepasst würden. Da weder klassische Nutzungen eines Mischgebietes noch die eines Gewerbegebietes vorlägen, habe man entschieden, eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Dach- und Solargewerbe“ darzustellen. Durch die entsprechenden textlichen Festsetzungen würden die jeweiligen Planziele der unterschiedlichen Nutzungen beschrieben. Im S/D I seien Betriebe des Dach- und Solargewerbes sowie zugehörige Wohnungen für Betriebsleiter und Betriebsangehörige allgemein zulässig und im S/D II sonstige Betriebe und Nutzungen wie z. B. Entwicklungs-, Forschungs- und Planungseinrichtungen sowie eine Kindertagesstätte, ein Mitarbeiterbistro, Tagungs- und Schulungsräume und Lagerhallen. Durch die beschriebenen Darstellungen würde eine geordnete Weiterentwicklung des Betriebes sichergestellt.

 

Der Bebauungsplan habe einen kleineren Geltungsbereich und sei in die Teilbereiche SO1 und SO2 gegliedert. Im Sondergebiet „SO 1“ seien Betriebe des Dach- und Solargewerbes sowie zugehörige Wohnungen für Betriebsleiter und Betriebsangehörige zulässig. Im Sondergebiet „SO 2“ seien sonstige Betriebe und Nutzungen, die den vorgenannten Betrieben zugeordnet werden könnten (z. B. Kindertagesstätten, Bistro, Tagungs- und Schulungsräume, Lagerhallen) zulässig. Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen seien bedarfsorientiert ausgerichtet. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft seien am südöstlichen Ortseingang so angeordnet, dass die festgesetzten Bauflächen von der Straße zurückspringen würden und gestalterisch so eine Aufweitung des Ortseinganges erreicht werde. Fachgutachten wie z. B. zum Baugrund, zum Arten- und Immissionsschutz seien bereits in Auftrag gegeben worden, sodass bei der Fassung der notwendigen Beschlüsse das Projekt zügig fortgeführt werden könne.

 

Nachdem der Ausschussvorsitzende festgestellt hatte, dass kein Beratungsbedarf bestand, stellte er die Tagesordnungspunkte 1 und 2 nacheinander zur Abstimmung. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.