Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass ab einem noch mit der Franziskusheim gGmbH zu vereinbarenden Zeitpunkt, die Stadt Geilenkirchen sich mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 9.900,00 € an den Kosten für die 0,5-Stelle einer Wohnberatung für das Stadtgebiet Geilenkirchen beteiligt. Die Beteiligung wird auf zwei Jahre befristet.


Stadtverordneter Kravanja betonte, dass die Bürgerliste nach wie vor der Meinung sei, dass es sich hier um eine Aufgabe der Kreisverwaltung handle. Da die Bürgerliste dennoch nicht gegen das Konzept der Wohnberatung sei, werde sie sich enthalten.

 

Stadtverordneter Kleinen folgte der Ausführung des Stadtverordneten Kravanja, die er ebenfalls in den Fachausschüssen vorgetragen habe. Man übernehme hiermit die Aufgabe der Kreisverwaltung.

Er fragte nach, ob es sich hierbei um einen Fall der Beihilfe handle. In den Fachausschüssen habe man sich darauf verständigt, dass die Maßnahme auf zwei Jahre befristet werde. Der Beschlussvorschlag müsse dahingehend ergänzt werden, da bis dato nicht bekannt sei, ob der Bedarf tatsächlich vorhanden sei.

 

Herr Goertz führte aus, dass der Förderempfänger die Franziskusheim gGmbH sei. Die Zuwendungsbestimmungen sähen eindeutig vor, dass die Kommune die Hälfte der Mittel bereitstellen müsse. Somit liege kein Beihilfefall vor.

Bezüglich des Hinweises des Stadtverordneten Kleinen erklärte er, dass zwar darüber diskutiert worden sei, die Maßnahme auf zwei Jahre zu befristen. Es habe allerdings keine Fraktion den formellen Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag grundsätzlich zustimmen werde; sie halte den Antrag für vernünftig. Er sprach sich ebenfalls für die zweijährige Befristung aus.

 

Stadtverordneter Weiler plädierte ebenfalls dafür, die Maßnahme auf zwei Jahre zu befristen. Dies sei der Konsens aus den Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur und des Haupt- und Finanzausschusses gewesen.

Er wies darauf hin, dass die Aufgabe bei der Kreisverwaltung von zwei Personen erfüllt werde. Sie mache jedoch nur einen geringen Teil des gesamten Aufgabenfeldes aus. Indes werde die dezentrale Wohnberatung von Seiten der Kreisverwaltung positiv gesehen.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass der Kreis Heinsberg eine Wohnungsmarktstudie in Auftrag gegeben habe, dessen Ergebnis er gestern den Stadtverordneten zugesendet habe. Die Stadt Geilenkirchen habe sich hier mehrmals wiedergefunden. Bezüglich der Quartiersentwicklung in Bauchem sei Geilenkirchen die einzige Kommune, die in den Genuss einer Förderung gekommen sei. Es handle sich um ein Vorzeigeprojekt.

Darüber hinaus hätten Vertreter der InWIS Forschung & Beratung GmbH mehrfach in Vorträgen darauf hingewiesen, dass die Wohnberatung mittlerweile eine Querschnittsaufgabe für alle Kommunen sein sollte. Die Stadt Geilenkirchen habe hier die Möglichkeit, in vielerlei Hinsicht eine Vorreiterrolle einzunehmen. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Stadt Geilenkirchen als positives Beispiel vorangehe.

 

Bürgermeister Schmitz verlas den geänderten Beschlussvorschlag und bat um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.