Beschluss:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass ab einem noch mit der Franziskusheim gGmbH zu vereinbarenden Zeitpunkt, die Stadt Geilenkirchen sich mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 9.900,00 € an den Kosten für die 0,5-Stelle einer Wohnberatung für das Stadtgebiet Geilenkirchen beteiligt. Die Beteiligung wird auf zwei Jahre befristet.
Stadtverordneter Kravanja betonte,
dass die Bürgerliste nach wie vor der Meinung sei, dass es sich hier um eine
Aufgabe der Kreisverwaltung handle. Da die Bürgerliste dennoch nicht gegen das
Konzept der Wohnberatung sei, werde sie sich enthalten.
Stadtverordneter Kleinen folgte der
Ausführung des Stadtverordneten Kravanja, die er ebenfalls in den
Fachausschüssen vorgetragen habe. Man übernehme hiermit die Aufgabe der
Kreisverwaltung.
Er fragte nach, ob es sich hierbei um
einen Fall der Beihilfe handle. In den Fachausschüssen habe man sich darauf
verständigt, dass die Maßnahme auf zwei Jahre befristet werde. Der
Beschlussvorschlag müsse dahingehend ergänzt werden, da bis dato nicht bekannt
sei, ob der Bedarf tatsächlich vorhanden sei.
Herr Goertz führte aus, dass der
Förderempfänger die Franziskusheim gGmbH sei. Die Zuwendungsbestimmungen sähen
eindeutig vor, dass die Kommune die Hälfte der Mittel bereitstellen müsse.
Somit liege kein Beihilfefall vor.
Bezüglich des Hinweises des
Stadtverordneten Kleinen erklärte er, dass zwar darüber diskutiert worden sei,
die Maßnahme auf zwei Jahre zu befristen. Es habe allerdings keine Fraktion den
formellen Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag zu ergänzen.
Stadtverordneter Grundmann erklärte,
dass die SPD-Fraktion dem Antrag grundsätzlich zustimmen werde; sie halte den
Antrag für vernünftig. Er sprach sich ebenfalls für die zweijährige Befristung
aus.
Stadtverordneter Weiler plädierte
ebenfalls dafür, die Maßnahme auf zwei Jahre zu befristen. Dies sei der Konsens
aus den Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur und
des Haupt- und Finanzausschusses gewesen.
Er wies darauf hin, dass die Aufgabe
bei der Kreisverwaltung von zwei Personen erfüllt werde. Sie mache jedoch nur
einen geringen Teil des gesamten Aufgabenfeldes aus. Indes werde die dezentrale
Wohnberatung von Seiten der Kreisverwaltung positiv gesehen.
Beigeordneter Brunen erklärte, dass
der Kreis Heinsberg eine Wohnungsmarktstudie in Auftrag gegeben habe, dessen
Ergebnis er gestern den Stadtverordneten zugesendet habe. Die Stadt
Geilenkirchen habe sich hier mehrmals wiedergefunden. Bezüglich der
Quartiersentwicklung in Bauchem sei Geilenkirchen die einzige Kommune, die in
den Genuss einer Förderung gekommen sei. Es handle sich um ein Vorzeigeprojekt.
Darüber hinaus hätten Vertreter der
InWIS Forschung & Beratung GmbH mehrfach in Vorträgen darauf hingewiesen, dass
die Wohnberatung mittlerweile eine Querschnittsaufgabe für alle Kommunen sein
sollte. Die Stadt Geilenkirchen habe hier die Möglichkeit, in vielerlei Hinsicht
eine Vorreiterrolle einzunehmen. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung,
wenn die Stadt Geilenkirchen als positives Beispiel vorangehe.
Bürgermeister Schmitz verlas den
geänderten Beschlussvorschlag und bat um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.