Beschluss:

 

Das Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Vorentwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplans wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.