Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion zur sozialen und nachhaltigen Gestaltung des Wohnungsbaus in Geilenkirchen wird abgelehnt.

 


Stadtverordneter Klein erklärte, dass es sich hier um ein Thema handle, das nicht einfach abgelehnt werden dürfe. Auch wenn die Mehrheit des Rates den Beschlussvorschlag ablehnen werde, werde die SPD-Fraktion auch zukünftig auf dieses Thema aufmerksam machen.

 

Stadtverordneter Benden erläuterte, dass die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag zu voreilig gewesen sei. Man werde erst nach der Vorstellung des Themas durch Fachleute im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die richtigen Schlüsse ziehen können.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass sich die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Freie Bürgerliste einig darüber seien, dass es im Bereich des sozialen Wohnraums Probleme gebe, für die Lösungen gesucht werden müssten. In der Ausschusssitzung habe sich die Bürgerliste ihrer Stimme enthalten. Heute werde sie für den Antrag stimmen, da er zielführend sei.

 

Stadtverordneter Weiler pflichtete dem Stadtverordneten Benden bei. Es sei nicht pragmatisch, bereits jetzt einen Beschluss herbeizuführen, da schon in der kommenden Ausschusssitzung Fachleute zur Beratung hinzugezogen würden.

 

Stadtverordneter Hoffmann führte aus, dass die SPD-Fraktion der Auffassung sei, dass die in der letzten Fachausschusssitzung dargestellte Rechtsposition falsch sei. Es sei sehr wohl möglich, über das Baurecht Änderungen zu erzielen. Er frage sich, weshalb hierzu keine Rechtsauskunft angefordert werde. Weiterhin liege ihm eine Untersuchung vom Landesbetrieb IT.NRW vor. Mit einem Zuwachs von 2,1 % im Bereich des sozialen Wohnraums über die Jahre 2010 bis 2017 liege die Stadt Geilenkirchen zusammen mit der Stadt Übach-Palenberg abgeschlagen am Ende der Vergleichsliste.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die rechtlichen Ausführungen in der Fachausschusssitzung richtig gewesen seien. Im Rahmen der Bauleitplanung könne nicht vorgeschrieben werden, dass einzelne Flächen ausschließlich für die Errichtung von Sozialbauten genutzt werden dürften. Hierzu werde Prof. Bölting vom Institut InWIS wie auch ein Kollege der Kreisverwaltung in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung persönlich Stellung beziehen. Diese kostenlose Leistung sei nicht üblich.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.