Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die nachfolgenden Punkte:

 

  1. Um auch in Zukunft den in Industrie und Haushalten weiter steigenden Bedarf nach Daten-Bandbreite zu bedienen, ist ein Ausbau der bereits stellenweise gut ausgebauten Infrastruktur in der Stadt Geilenkirchen weiter anzustreben.

 

  1. Die Stadt Geilenkirchen ist entschlossen, den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur gemeinsam mit den weiteren kreisangehörigen Kommunen voranzutreiben. Hierzu soll die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen die in Aussicht gestellten Fördermittel in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg beantragen und die Eigenmittel dafür bereitstellen. Der Stadtrat beschließt die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus (Anlage 01 Kooperationsvereinbarung).

 


Herr Rainer Jansen bezog sich auf den Kooperationsvertrag mit dem Kreis Heinsberg und erkundigte sich nach den Eigentumsverhältnissen des im Rahmen des Breitbandprojektes hergestellten Leitungsnetzes.

 

Herr Scholz erklärte, dass durch die finanzielle Förderung des Breitbandausbaus lediglich die für die betreffenden Unternehmen mit dem Netzausbau verbundene Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen würde, um durch diesen finanziellen Anreiz die bestehenden Versorgungslücken zu schließen. Eigentümer des Leitungsnetzes seien –auch über die siebenjährige Zweckbindung hinaus- die betreffenden Netzbetreiber.

 

Herr Speuser fragte nach, wie die unterversorgten Adresspunkte ermittelt worden seien.

 

Herr Scholz teilte mit, dass ein Gutachten des TÜV Grundlage für die Benennung der unterversorgten Adresspunkte gewesen sei. Die Angaben im Gutachten seien von der Stadt auf ihre Plausibilität hin geprüft worden. Hinweise über weitere unterversorgte Bereiche würde man aufnehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten, um hier entsprechend tätig werden zu können. 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.