Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 75. Änderung des Flächennutzungsplans wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Vorentwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Herr Schnuis vom Planungsbüro RaumPlan erläuterte die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan 117 –Am Gut Loherhof II. Zunächst beschrieb er die Lage und den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes. Mit einer Entfernung von ca. 1.300 m vom Stadtkern würden lange Verkehrswege reduziert und somit bereits durch die räumliche Lage der Klimaschutz beachtet. Aufgrund der geringen Größe könne die gesonderte Darstellung der Kindergartenflächen im F-Plan entfallen. Angebunden würde das Gebiet über den Pater-Briers-Weg, wobei diese Anbindung so gestaltet sei, dass auch die Kindertagesstätte hierüber angefahren werden könne, ohne das gesamte Baugebiet mit dem Zubringerverkehr zu belasten. Der verkehrliche Anschluss an das bestehende Baugebiet erfolge über die Lahnstraße. Zur Nahe- bzw. Jülicher Straße sei der Anschluss über Fuß-/Radwege vorgesehen. Neben Einzel- und Doppelhäusern sähe der Bebauungsplan auch Flächen zum Bau von Mehrfamilienhäusern mit kleinen Wohnungen vor, wobei in der Mitte Flächen für Stellplätze vorgesehen seien. An den Randbereichen seien Grünflächen geplant. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes seien die Bauflächen so zur Sonne hin ausgerichtet, dass eine gute Möglichkeit zur Nutzung von Solaranlagen möglich sei. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes würden sowohl eine soziale als auch funktionale Mischung begünstigen. Schließlich sei die Ableitung des Niederschlagswassers in das bereits bestehende, ausreichend dimensionierte Niederschlagswasserbecken im Bereich des Bebauungsplanes 113 vorgesehen.  

 

Herr Weiler wollte wissen, inwieweit noch Änderungen möglich seien. Es sah Probleme bei der Lage der Mehrfamilienhäuser wegen der räumlichen Nähe zur Bestandsbebauung und regte eine Verschiebung in Richtung Jülicher Straße an.

 

Nach Ansicht von Herrn Alexander Jansen könne man natürlich eine derartige Verschiebung vornehmen. Eine zeichnerische Darstellung der Änderung lasse sich bis zur Ratssitzung umsetzen, wenn die Mehrheit dies befürworte. Dies würde jedoch auch Auswirkungen auf die Erschließungssituation haben.

 

Frau Philippen begrüßte den Bau des Kindergartens. Die Anlage von „Schotterwüsten“ auf den Grundstücken sollte jedoch unbedingt vermieden werden.

 

Im Rahmen der weiteren Beratungen zum Tagesordnungspunkt wurden noch Fragen zur Ausrichtung von Gebäuden hinsichtlich der Nutzung von Sonnenenergie, Fragen zur Zahl der vorgesehenen Stellplätze, der Wohneinheiten bei den Mehrfamilienhäusern, des Lärmschutzes hinsichtlich von Fluglärm, des Zubringerverkehr der Kindertagesstätte und der Entfernung des nächsten Kinderspielplatzes behandelt.

 

Abschließend wies Herr Alexander Jansen darauf hin, dass aktuell der Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen zur Abstimmung stehe. Nach der Beteiligung würden die im Verfahren vorgebrachten Aspekte abgewogen und die Planung ggf. fortgeschrieben. Insofern bestünden noch genügend Möglichkeiten, Anregungen umzusetzen. Aus diesem Grund sprach er sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag in der formulierten Form zuzustimmen.   

 

 

 

  


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.