Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt.

 

Es wird beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.