Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der  Baugrenze wird antragsgemäß erteilt.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvoraschlag wurde einstimmig zugestimmt.