Sitzung: 19.06.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 1595/2019
Beschlussvorschlag:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird antragsgemäß erteilt.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvoraschlag wurde einstimmig zugestimmt.