Zum Fraktionsantrag der „Bürgerliste“ trug Herr Tichelbäcker für die Verwaltung vor. Nachdem er den Ablauf seines Vortrages kurz vorgestellt hatte, beschrieb er die rechtlichen Grundlagen eines möglichen Tätigwerdens. Bislang ergäbe sich keine Verpflichtung zur Installation von Ladepunkten nach nationalem Recht. Grundlage sei hier eine EU-Richtlinie, die bislang jedoch noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden sei. Im Kreis Heinsberg seien aktuell 183 batteriebetriebene E-Fahrzeuge zugelassen (0,1 % aller aktuell im Kreisgebiet zugelassenen PKW), die mittels Stecker aufgeladen werden müssten. 30 dieser Fahrzeuge würden im Geilenkirchener Stadtgebiet betrieben. Die EU-Richtlinie sähe einen Ladepunkt für je 10 E-Fahrzeuge vor, wobei diese insbesondere an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel errichtet werden sollten. Für das Stadtgebiet ergäbe sich somit aktuell ein rechnerischer Bedarf von 3 Ladepunkten. Zurzeit seien bereits 14 Ladesäulen in Betrieb (kostenlos: Rathaus 2, Wurmauenpark 4, Bahnhof Geilenkirchen 2 und kostenpflichtig: Sportpark Loherhof 6), womit die Ladepunktforderung der EU-Richtlinie mehr als erfüllt sei. Lediglich bei der Standortauswahl ist eine Unterversorgung am Bahnhof in Lindern festzustellen. Aktuell seien 2 Ladepunkte auf dem Parkplatz an der Kreishandwerkerschaft (Nikolaus-Becker-Straße) und 4 Ladepunkte in verschiedenen Bereichen des Parkplatzes „An der Friedensburg“ in Planung bzw. im Bau. Im weiteren Verlauf des Vortrages ging er auch  auf die Vor- und Nachteile der Elektromobilität ein. Hinsichtlich der Versorgung mit Ladepunkten sei im Ergebnis festzustellen, dass der aktuelle und prognostizierte Bedarf bereits jetzt mehr als gedeckt sei. Die Errichtung weiterer kommunaler Ladestationen sollte vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune handele und die Notwendigkeit hierzu –wie dargelegt- nicht bestünde, nicht durchgeführt werden. Man würde das Themenfeld jedoch weiter im Auge behalten, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Ladepunkten sicherzustellen. Aus den vorgenannten Gründen würde von Seiten der Verwaltung auch nicht die Notwendigkeit gesehen, den im Antrag geforderten Masterplan zum Aufbau von E-Ladestationen zu erarbeiten. 

 

Herr Weiler lobte die Präsentation von Herrn Tichelbäcker zum Tagesordnungspunkt und stellte fest, dass die Versorgung ausgesprochen gut sei. Die Verwaltung hätte die Problematik im Blick und er schloss sich dem Vorschlage der Verwaltung an, keinen Masterplan zu erstellen.

 

Auch Herr Grundmann zeigte sich begeistert von der gut recherchierten Stellungnahme der Verwaltung. Er bemängelte die teilweise fehlende Markierung der Ladepunkte, was zur Nutzung durch Falschparker führe.

 

In der weiteren Diskussion wurde die Notwenigkeit von Ladepunkte in den Außenorten thematisiert. Auf die Frage nach der Dauer der Kostenfreiheit für die Ladevorgänge teilte Herr I. Beigeordneter Brunen mit, dass die Kostenfreiheit als Werbemaßnahme der Energieversorger gesehen werden müsse. Dass dies nicht auf Dauer angeboten werde, sei verständlich.

 

Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden an Herrn Ronneberger, ob er auf einer Abstimmung über den Antrag bestehe, teilte dieser mit, dass sich die Erstellung eines Masterplanes zum Aufbau von E-Ladestationen erledigt hätte und zog den Antrag zurück.   

 

Hinweis:

Am 21.06.2019 wurde bekannt, dass sich auf dem Gelände des Autohauses Mercedes Bähr, Heinsberger Str. 76, sechs weitere (Normal-) Ladepunkte für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von 22 kW befinden. Die 6 Ladepunkte sollen in Kürze während der Öffnungszeiten des Autohauses für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und das Laden jeglicher Elektrofahrzeuge (markenunabhängig) gegen Entgelt ermöglichen.