Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

a)             Der Mietspiegel der Stadt Geilenkirchen wird in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.12.2020 fortgeschrieben.

 

b)             Die Verwaltung wird beauftragt, in 2020 einen neuen Mietspiegel zu erstellen und hierzu einen entsprechenden Auftrag der Rheinischen Immobilienbörse in Köln zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.