Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Das Verfahren zur 75. Änderung des Flächennutzungsplans wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Vorentwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Auf Nachfrage des Stadtverordneten Banzet erklärte Beigeordneter Brunen, dass im Planentwurf zwei Gebäude mit jeweils zwölf Mietwohnungen vorgesehen seien. Er stellte klar, dass es sich hier noch nicht um die Festschreibung handle, sondern um den planerischen Entwurf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.