Beschluss:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.