Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der  Baugrenze wird antragsgemäß erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.