Bürgermeister Schmitz erklärte, dass vor der Sitzung drei Anfragen vom Stadtverordneten Hoffmann eingegangen seien, die er zunächst beantworten werde. Die Anfragen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

a)      Gelbe Säcke

 

Bürgermeister Schmitz führte aus, dass die Abfuhr für Verkaufsverpackungen über den „gelben Sack“ bzw. über die gelbe Tonne nicht Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung sei, sondern durch den Gesetzgeber seit Anfang der 1990er Jahren einem privatwirtschaftlich organisierten System übertragen worden seien. Die Abfuhr und die Verwertung dieser Stoffe würden über Vertragsverhältnisse zwischen dem Dualen System Deutschland und der Entsorgungswirtschaft erfolgen.

Es gebe diesbezüglich kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Geilenkirchen und dem hier am Ort tätigen Entsorgungsunternehmen; vor diesem Hintergrund gebe es auch keine stillschweigenden Vertragsverlängerungen.

Sollte es im System zu Beanstandungen kommen, würden diese selbstverständlich von der Stadtverwaltung aufgegriffen und mit dem Systembeteiligten kommuniziert, damit entsprechend Abhilfe geschaffen werde. Damit im konkreten Fall entsprechendes veranlasst werden könne, werde um Mitteilung gebeten, in welchem Bereich der Stadt die Abholung der Säcke nicht ordnungsgemäß erfolgt sei.

 

b)      Baugruben

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass für die derzeitigen Baugruben im Stadtgebiet überwiegend die Telekommunikationsunternehmen zuständig seien. Diese seien derzeit damit beschäftigt, Leistungsstörungen zu orten und zu beseitigen. Laut Aussage der Unternehmen sei es erforderlich, die Leitungen in den Baugruben durchzumessen, bis die Störungen durch geeignete Maßnahmen im Verteilnetz behoben würden. Weiterhin seien Abstimmungen über erforderliche Maßnahmen mit dem entsprechenden Leitungseigentümer -  dies sei in der Regel die Deutsche Telekom – zu treffen. Da dieser Prozess oft sehr langwierig sei, bestünden die Baugruben meist mehrere Wochen bzw. Monate.

Die Stadt selbst habe auf die Arbeiten bzw. auf die Dauer der Maßnahmen keinen Einfluss. Die Verwaltung werde die Unternehmen, die eine Aufbruch- bzw. Sperrgenehmigung für Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen würden, dazu anhalten, ein Schild mit dem Firmennamen und einer Telefonnummer anzubringen, damit kenntlich gemacht werde, wer für die Angelegenheit verantwortlich sei.

 

c)      Vandalismus im Wurmauenpark

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass er sich, nachdem er über Facebook darüber informiert worden sei, am Sonntag einen Eindruck verschafft habe. Er habe mit Erstaunen feststellen müssen, dass zwei Raben einen Papierkorb entleert hätten; der gesamte Inhalt habe auf dem Boden gelegen. Darüber hinaus wären Müll und Glasscherben auf dem Boden verteilt gewesen. Der Bauhof habe den Park am Montag gesäubert. In einem Gespräch mit Jugendlichen, die auf dem City-Parkplatz gewesen seien, habe sich herausgestellt, dass dort insbesondere samstags und freitags abends Unfug getrieben werde. Das Ordnungsamt verfüge nicht über die notwendigen Kapazitäten den Park an Wochenenden zu überwachen. Die Polizei sei sehr inaktiv.

Aus diesem Grund würde er gerne einen Sicherheitsdienst beauftragen, die Stellen der Stadt, an denen vermehrt Müll verursacht und randaliert werde, freitags und samstags abends von 19 bis 1 Uhr nachts zu kontrollieren. Es werde zurzeit geprüft, wie hoch die Kosten ausfallen würden. In einer der nächsten Sitzungen werde der Rat hierüber informiert.

 

d)      Stadtverordneter Conrads wies darauf hin, dass die Stadtverordnete Thelen der CDU vorgeworfen habe, in dem gemeinsamen Antrag unter TOP 16 zwar für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers sei, dies jedoch unter Punkt 8 abgelehnt hätte. Dies stehe nicht in dem gemeinsamen Antrag. Die Frage, ob die Stadtverordneten unterschiedliche Sitzungsunterlagen erhalten würden, verneinte Bürgermeister Schmitz.

 

e)      Auf Anfrage des Stadtverordneten Speuser erläuterte Herr Scholz das gestern veröffentlichte Rahmenprogramm der Landesregierung zur Neufassung der Straßenbaubeitragspflicht. Er erklärte, dass die Landesregierung vorschlage, sich nicht mehr an die vom Städte- und Gemeindebund vorgeschlagenen Sätze zu halten. Die Stadt Geilenkirchen lege stets den niedrigsten Satz für die Umlage auf die Anwohner/innen an. Aktuell seien es 50 % für Fahrbahnen und 60 % für Gehwege. Zukünftig könnten die Prozentsätze auf jeweils 40 % reduziert werden. Für den Differenzbetrag würde das Land aufkommen. Er bat darum, diese Informationen mit Vorsicht zu genießen. Die Anwendung sei erst möglich, wenn ein entsprechendes Landesgesetz erlassen würde. Zudem würden momentan noch Ausführungsbestimmungen fehlen.

 

Stadtverordneter Paulus wies darauf hin, dass in der Presse berichtet worden sei, dass der Bürgeranteil halbiert würde. In der Vergangenheit hätten die Landeszuschüsse lediglich für den städtischen Anteil verwendet werden dürfen. Er fragte nach, wie dies zukünftig gehandhabt werde.

 

Herr Scholz erklärte, dass die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes eine gewisse Bandbreite vorgebe. Bei Anliegerstraßen könnten zwischen 40 % und 80 % der Kosten erhoben werden. In Geilenkirchen habe man sich bislang immer an der unteren Schwelle orientiert. Förderungen würden subsidiär bleiben. Wenn also eine Förderung beantragt worden sei, müsse der Anliegerbeitrag vorher abgezogen werden.

 

f)       Stadtverordneter Kleinen wies auf den Bahndamm hin, der vor einiger Zeit freigeschnitten worden sei. Die Verwaltung habe damals auf Anfrage gesagt, dass dies eine einmalige Sache sei, um die Bahntrasse im Hinblick auf einen Naturpfad einer Kommission zu präsentieren. Er fragte, ob die Kommission bereits vor Ort gewesen sei. Falls nicht, empfehle er einen zweiten Pflegeschnitt.

 

Beigeordneter Brunen antwortete, dass die Begehung stattgefunden habe. Hierzu gebe es auch bereits ein Gutachten, das jedoch noch nicht veröffentlicht worden sei.

 

g)      Stadtverordneter Gerads fragte nach, ob das Schreiben von Straßen.NRW den Herren Pusch und Krückels zugeleitet worden sei, da sie bei den letzten Gesprächen anwesend gewesen seien.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass er diesbezüglich vor zwei Tagen mit Herrn Pusch gesprochen habe. Ihm und Herrn Krückels werde das Schreiben weitergeleitet.

 

h)      Bürgermeister Schmitz bejahte die Frage des Stadtverordneten Schumacher, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Parkplatzhinweisschilder angebracht worden seien. Auf Nachfrage erklärte er, dass die Verwaltung darüber informiert sei, dass am Sportzentrum in Bauchem Trinkgelage stattfinden würden. Dem sei man bereits nachgegangen und man habe mit dem Betreiber des Bürgerhauses gesprochen. Der Verwaltung sei klar, dass die Belästigungen von Jugendlichen stammen würden und nicht vom Bürgerhaus.