Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Der Rat spricht sich für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes (90 m x 64 m) anstelle der Sanierung des Tennenplatzes aus. Ebenfalls sollen die vorgesehenen leichtathletischen Anlagen um die Disziplinen Diskuswurf und Stabhochsprung ergänzt werden.

Für die Maßnahmen sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.400.500,00 € (ca. 2.278.500,00 € + ca. 111.000,00 € Mehrkosten für den Kunstrasenplatz + ca. 11.000,00 € Mehrkosten für den Diskuswurf und den Stabhochsprung) kalkuliert. Diese Summe wird im Haushalt 2020 für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt bzw. gebunden, sofern die zugesicherten Fördermittel (Höchstbetrag 1.025.325,00 €) bewilligt werden.


Bürgermeister Schmitz begrüßte Herrn Hiller vom Planungsbüro Geo3, der die verschiedenen Varianten zur Sanierung und Modernisierung der Sportfreianlagen im Heinrich-Cryns-Sportzentrum Bauchem vorstellte. (Die Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage bei.) Daraufhin ging er auf Fragen der Ratsmitglieder ein.

 

Stadtverordnete Thelen fragte nach, weshalb ein Kunstrasenplatz angeboten werde, obwohl diese ab 2021 verboten würden.

 

Herr Hiller entgegnete, dass nicht der Kunstrasen an sich verboten würde, sondern das zumeist verwendete Gummigranulat. Hier gehe es darum, das Einbringen von Mikroplastik in den Boden zu vermeiden. Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kohnen erläuterte er, dass die Planung ein alternatives Granulat aus Kork vorsehe. Dieses sei durchaus leistungsfähig. Darüber hinaus gebe es aber auch weitere Alternativen. Man könne auch speziellen Sand einstreuen. In diesem Bereich finde momentan eine starke Entwicklung statt.

 

Stadtverordnete vom Scheidt erkundigte sich nach den Kosten für die alternativen Granulate.

 

Herr Hiller erklärte, dass sein Planungsbüro in den letzten drei Jahren den Bau mehrere Plätze mit Korkgranulat begleitet habe. Kork sei günstiger als Gummigranulat. Da es jedoch noch nicht lange für Kunstrasen genutzt werde, gebe es noch keine DIN-Normen oder einklagbare Festlegungen. Sollte also ein Schaden aufgrund des Granulats eintreten, befände man sich als Planer im rechtsfreien Raum. Seit Anfang dieses Jahres gebe es jedoch eine Gütesicherung. Hier müsse zunächst klargestellt werden, welcher Kork der geeignetste sei. Der Preis für Korkgranulat würde in den nächsten Monaten erfahrungsgemäß ansteigen, da die Nachfrage höher werde. In den aktuellen Berechnungen sei bereits eine kleine Preissteigerung für den Kork einkalkuliert, sodass man diesbezüglich auf der sicheren Seite sei.

 

Stadtverordneter Gerads befürchtete, dass Kork nicht so haltbar sei wie Gummigranulat. Daher sei für das Nachbefüllen mit höheren Kosten zu rechnen.

 

Herr Hiller erklärte, dass es darauf ankäme, welchen Kork man verwende. Je trockener und leichter der Kork sei, desto länger würde er halten. Die ersten Plätze mit Korkgranulat seien nun sieben Jahre alt. Diese würden bisher halten. Zudem seien Schäden am Korkgranulat gegenüber dem Gummigranulat einfacher zu beheben.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Mesaros erklärte Herr Hiller, dass die Verwendung von Sand unproblematisch sei, sofern spezieller Quarzsand verwendet werde.

 

Stadtverordneter Paulus erinnerte daran, dass auf Kunstrasenplätzen früher die Verletzungsgefahr höher gewesen sei. Dies habe sich inzwischen geändert. Er fragte nach, welcher Belag die wenigsten Verletzungen verursache und ob es bereits diesbezügliche Erfahrungen mit dem Korkgranulat gebe. Er plädiere dafür, sich für die Variante zu entscheiden, die die geringste Verletzungsgefahr bergen würde.

 

Herr Hiller erläuterte, dass bei Plätzen, die über ein Granulat verfügen würden, die Verletzungsgefahr grundsätzlich gemindert würde. Diese könne weiter durch regelmäßige Bewässerung gemindert werden. Darüber hinaus gelte: Je runder die Sandkörner, desto geringer sei die Gefahr vor Schürfwunden. Schürfwunden würden bei Kork und Gummi nicht vorkommen.

 

Stadtverordneter Volles fragte nach, wie lange das Trägermaterial bei Kunstrasen haltbar sei. Ihn interessiere darüber hinaus, was mit dem Kunstrasen passiere, wenn er ausgetauscht werde und wie viel der Austausch kosten würde.

 

Herr Hiller erklärte, dass das Trägermaterial 12 bis 15 Jahre halte. Das Abtragen und die Entsorgung würden ca. 30.000 € kosten. Die einzelnen Bestandteile (Kunststoffrasen, Granulat und Sand) würden voneinander getrennt, getrocknet und einzelnen Industriezweigen zur Weiterverwertung zugeleitet. Der Kunstrasen selbst werde zurzeit noch überwiegend verbrannt. Es gebe jedoch aktuelle Bestrebungen, das Material zu einem Großteil weiter zu verarbeiten.

Für die dann notwendige Sanierung des Platzes müsse man mit Gesamtkosten in Höhe von 125.000 € rechnen.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Klein, wie hoch die Pflegekosten seien, erläuterte Herr Hiller, dass man sowohl beim Tennen-, als auch beim Kunstrasenplatz von 1,80 bis 2,00 € pro Quadratmeter ausgehen müsse. Der Kunstrasen müsse regelmäßig gebürstet werden. Die Asche auf dem Tennenplatz müsse überwiegend geschleppt und Schadstellen zeitnah beseitigt werden.

 

Stadtverordneter Jansen fragte nach, für wie viele Stunden der Platz genutzt würde. Je nach Auslastung halte er es für sinnvoller, einen zweiten Rasenplatz zu bauen, was eine niedrigere Verletzungsgefahr berge und umweltfreundlicher sei. Er sei zudem leichter zu pflegen.

 

Herr Hiller erwiderte, dass die Pflege für Naturrasen weitaus aufwändiger sei als für die anderen vorgestellten Varianten. Man gehe hier von 4 € pro Quadratmeter aus. Die Pflege eines Naturrasenplatzes sei zudem komplizierter als der eines Kunstrasenplatzes. Sollte hier ein Fehler beim Mähen oder bei der Bewässerung entstehen, sei der Platz nach 3-4 Wochen nicht mehr bespielbar.

Es sei eine Wettkampfanlage mit einem Naturrasen- und einem Tennen-, bzw. Kunstrasenplatz geplant. Es sei der Vorschlag unterbreitet worden, dass der Kunstrasenplatz auch von anderen Vereinen genutzt werden könne.

 

Stadtverordneter Speuser erklärte für die CDU-Fraktion, dass zwei Naturrasenplätze nicht praktikabel seien. Sie würden die Initiative des Vereins begrüßen, trotz der Mehrkosten einen Kunstrasenplatz errichten zu wollen. Es handle sich um die zentrale Sportanlage im Stadtgebiet und sei durch den Ausbau zu einer 10-Kampf-Anlage äußerst wichtig. Nicht nur der Verein würde hiervon profitieren, sondern auch andere Vereine und Schulen.

 

Stadtverordneter Schumacher vertrat die Meinung, dass zwei Rasenplätze bzw. ein Rasenplatz und ein Tennenplatz nicht sinnvoll seien. Als Fußballnation sollte man sich für den Kunstrasenplatz entscheiden.

 

Stadtverordneter Paulus warb dafür, den Kunstrasenplatz zu wählen. Dieser sei ein Allwetterplatz, auf dem alle Arten der Leichtathletik ausgeübt werden könnten. Er könne zudem von anderen Vereinen und von der Schule genutzt werden.

 

Stadtverordneter Klein erklärte, dass sich die SPD ebenfalls für den Kunstrasenplatz ausspreche. Hierfür würden insbesondere die Nutzungsdauer und die reduzierte Verletzungsgefahr sprechen.

 

Stadtverordneter Kravanja sprach sich aus Kostengründen für den Tennenplatz aus. Aus eigener Erfahrung erklärte er, dass die Art der Verletzungen, die man sich auf Kunstrasen zuziehe, unangenehmer sei als die, die von Tennenplätzen verursacht werde. Er fragte nach, ob das Korkgranulat nicht vom Starkregen weggetragen werden könnte.

 

Herr Hiller erläuterte, dass Kork tatsächlich zunächst auftreiben und nach außen wegschwimmen würde; das komme jedoch nur im ersten Jahr der Nutzung vor. Der Kork könne jedoch innerhalb kurzer Zeit wieder eingebürstet werden. Man verwende hier gekräuselte Kunstrasenhalme, die sich über das Granulat legen und dafür sorgen würden, dass das Granulat an seinem Platz bleibe. Hierauf würde in der Besprechung vor Inbetriebnahme des Platzes nochmal hingewiesen.

 

Stadtverordneter Jansen erklärte, dass sich die Fraktion der Grünen aus Umweltgründen nicht mit der Errichtung eines Kunstrasenplatzes anfreunden könne und sich daher für den Tennenplatz entscheiden würde.

 

Beigeordneter Brunen wies darauf hin, dass der Fokus auch auf der Leichtathletikanlage liegen sollte. Er sei froh darüber, dass man sich mit den beteiligten Vereinen und dem Stadtsportverband hierauf habe verständigen können. Der ATV Geilenkirchen e. V. habe mitgeteilt, dass es sich durch die zusätzlichen Stabhochsprung- und Diskusanlagen kreisweit um die einzige 10-Kampf-Anlage handle.

Zudem müsse der Beschlussvorschlag entsprechend angepasst werden. Der ursprüngliche Ratsbeschluss umfasse ein Volumen von 2,278 Millionen Euro. Dies müsse nun konkretisiert werden. Er formulierte den folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Rat spricht sich für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes (90 m x 64 m) anstelle der Sanierung des Tennenplatzes aus. Ebenfalls sollen die vorgesehenen leichtathletischen Anlagen um die Disziplinen Diskuswurf und Stabhochsprung ergänzt werden. Für die Maßnahmen sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.400.500,00 € (ca. 2.278.500,00 € + ca. 111.000,00 € Mehrkosten für den Kunstrasenplatz + ca. 11.000,00 € Mehrkosten für den Diskuswurf und den Stabhochsprung) kalkuliert. Diese Summe wird im Haushalt 2020 für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt bzw. gebunden, sofern die zugesicherten Fördermittel (Höchstbetrag 1.025.325,00 €) bewilligt werden.“

 

Beigeordneter Brunen bestätigte auf Nachfrage des Stadtverordneten Conrads, dass die Platzgröße für offizielle Fußballspiele zugelassen sei. Das Mindestmaß seien 90 x 60 m. Herr Hiller habe vorgeschlagen, die Breite auf 64 m zu erweitern, um etwas mehr Platz zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.