Sitzung: 05.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 1642/2019
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung sowie der Rat der Stadt Geilenkirchen möge die Verwaltung
mit den folgenden Aufgaben beauftragen:
- Die Verwaltung möge in einem ersten
Schritt ermitteln, welche „Fahrenden Händler“ aktuell wann mit welchem
Warenangebot wo durch Geilenkirchen fahren.
- Die Verwaltung möge in einem gemeinsamen
Austausch mit den Händlern eruieren, ob von Seiten der Händler die
Bereitschaft zu einem gemeinsamen Vorgehen besteht.
- Bei bestehendem Interesse seitens der
Händler sollte dann in einem weiteren Schritt ein entsprechender
Startzeitpunkt sowie ein verbindlicher Strecken- und Zeitplan durch die
Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Händlern erstellt werden.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung soll nach den einzelnen Schritten durch die
Verwaltung jeweils informiert werden.
Die Maßnahme soll bis zum Ende des
ersten Quartals 2020 abgeschlossen sein.
Herr Weiler stellte den Fraktionsantrag kurz vor und ging auch auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Informationsrecherche ein. In diesem Zusammenhang richtete er einen Aufruf an alle Ratsmitglieder, entsprechende fahrende Händler bei der Stadtverwaltung zu melden. Er bedauerte, dass die Initiativen ortsgebundener Einzelhändler zur Nahversorgung in Immendorf und Teveren gescheitert seien. Es sei deshalb wichtig, entsprechende mobile Anbieter zu motivieren, um die Versorgung der Außenorte durch „kleine lokale Märkte“ zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Er war sich bewusst, dass die Angelegenheit nicht kurzfristig abgearbeitet werden könne und hielt deshalb einen „Abschlussbericht“ im ersten Quartal 2020 für realistisch.
Herr Jansen sah in dem Antrag eine pfiffige Idee, hatte jedoch wenig Glaube an eine erfolgreiche Umsetzung.
Auch Herr Banzet hielt die Idee grundsätzlich für gut, sah jedoch erhebliche Probleme für die Verwaltung bei der Umsetzung.
Herr Brunen ging auf die Informationserhebung ein. Nach dem Gewerberecht sei es für jeden Betreiber, der ein stehendes Gewerbe angemeldet habe, möglich, seine Waren auch in einem Verkaufswagen an unterschiedlichen Standorten anzubieten. Weiter sei es für auswärtige Händler, die über eine Reisegewerbekarte verfügen würden, möglich, ihre Waren auch im Stadtgebiet anzubieten. Insofern sei es für die Verwaltung äußerst schwierig, die Händler zu ermitteln, die als sogenannte „Fahrende Händler“ unterwegs seien.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.