Sitzung: 03.09.2019 Umwelt- und Bauausschuss
Vorlage: 1627/2019
Der Ausschussvorsitzende Paulus fasste den Tagesordnungspunkt 2 inhaltlich zusammen und
ging auf die als Anlage beigefügte Luftbildaufnahme ein.
Er monierte, dass das tatsächliche Ausmaß der durchzuführenden Forstmaßnahmen anhand der aufbereiteten Karte nicht erkannt werden könne. Kappungen, auf Stock setzten, Schreddern oder andere Maßnahmen würden im Planwerk nicht dargestellt. Auch Aussagen zu ökologischen Aspekten würden nicht getroffen. Zudem stelle sich die Frage, wie mit dem zunehmenden Totholz sinnvoll zu verfahren sei.
Verwunderlich sei insbesondere, wieso die Maßnahme nicht, wie in den vergangenen Jahren, durch einen Vertreter des Bundesforstes vorgestellt würde. Diese Verpflichtung sei in 2014 laut Beschluss eindeutig geregelt worden.
Zunächst führte Herr Jansen aus, dass er eine Anfrage an den Bundesforst einfordere. Laut der Vorlage sei der Einsatz eines Forstmulchers vorgesehen. Gemäß einer Vereinbarung mit dem Bundesforst solle gerade dieser aber vermieden werden. Zudem seien die weiteren dargelegten Maßnahmen wie z.B. der Einsatz eines Harvester ökologisch nicht vertretbar.
Herr Volles wollte die Frage beantwortet wissen, weshalb der Bundesforst es nicht nötig habe, die aus Verkehrssicherungsgründen notwendigen Forstarbeiten persönlich vorzustellen.
Ausschussvorsitzender Paulus entgegnete, dass es nicht für erforderlich gehalten wurde.
Seitens der Verwaltung führte Herr Scholz aus, dass Herr Wingertszahn vom Bundesforst sehr wohl kontaktiert wurde. Gemäß seiner Auskünfte müsse das gesamte Totholz aus Gründen des Brandschutzes zwingend entfernt werden. Auch das bereits angesprochene Mulchen könne nicht vermieden werden, da händische Arbeiten in diesem Umfang wirtschaftlich nicht vertretbar seien.
Da das Planwerk den Karten aus den letzten Jahren in Art und Aufbau entspräche und die aufgeführten Forstmaßnahmen den üblichen jährlichen Umfang nicht überschritten, war man davon ausgegangen, dass eine persönliche Vorstellung durch einen Vertreter des Bundesforstes in diesem Jahr verzichtbar gewesen wäre.
Herr Paulus regte des Weiteren an, dass die Flugschneise mit Heide bepflanzt werden könne. Eine in die Landschaft passende zusätzliche Heidelandschaft würde eine ökologische Aufwertung des Bereiches bewirken. Finanzielle Mittel dürften hier kein Hindernisgrund sein.
Zuletzt betonte Herr Conrads, dass der Bundesforst als Vertragspartner seinen Verpflichtungen nachzukommen habe. Somit habe ein Vertreter des Bundesforstes im Ausschuss zwingend vorstellig zu werden.
Abschließend stellte Ausschussvorsitzender Paulus fest, dass ein allgemeiner Unmut darüber bestehe, dass kein Vertreter des Bundesforstes zur Sitzung anwesend sei. Es bestand darüber Einigkeit, die Verwaltung zu beauftragen, den Tagesordnungspunkt 2 erneut in einer der nächsten Sitzungen zur Tagesordnung zu stellen und einen Vertreter des Bundesforstes einzuladen, der die Maßnahmen vorstellen möge.
