Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der durchgeführten Analysen, Berechnungen und Projektionen zur Kenntnis und beschließt:

 

1.         Zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung zukünftiger Pensionslasten für die aktiven Beamtinnen und Beamten der Stadt Geilenkirchen ab den Jahrgängen 1970  sowie  alle später geborenen und für sämtliche  nachrückende Beamten (Neueintritte) werden die hierfür notwendigen Finanzmittel in einer Rentenrückdeckungsversicherung angelegt mit Versicherungsbeginn vorzugsweise zum 01.12.2019, da alle Berechnungen mit Versicherungsbeginn 01.12.2019 erstellt wurden. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

 

2.         Der bisher zu diesem Zweck aufgelegte Versorgungsfonds wird wie bisher aufgefüllt und bleibt zur Abdeckung volatiler Spitzen bei Versorgungsaufwendungen für Beamte älterer Jahrgänge erhalten.   Künftige Erträge sollen bis auf weiteres thesauriert werden.

 


Bürgermeister Schmitz begrüßte Frau Stock vom Büro für Kommunalberatung. Anhand einer Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, stellte sie die Ergebnisse ihres Arbeitsauftrags vor.

 

Stadtverordneter Gerads fragte nach, ob die Stadt dazu in der Lage sei, jedes Jahr einen Betrag von 860.000 € aus den liquiden Mitteln zu entnehmen. Zudem erkundigte er sich, ob man die Zahlungen an die Versicherung im Ernstfall stunden oder stillstellen könne.

 

Herr Goertz erläuterte, dass die Stadt die Mittel momentan und mittelfristig ohne weiteres zur Verfügung stellen könne. Seit zwei bis drei Jahren werde die Stadt sogar dazu verpflichtet, Strafzinsen zu zahlen. Er sehe in der vorgestellten Lösung eine gute Geldanlage. Zudem könne man sich diesen Strafzinsen entziehen. Eine Liquiditätskrise sei dennoch nicht auszuschließen. In diesem Falle müsse man sich die Frage stellen, Kassenkredite aufzunehmen oder die Versicherung beitragsfrei zu stellen und auf die Rückdeckung zu verzichten.

 

Frau Stock ergänzte, dass es jederzeit möglich sei, von einer Beitragsfreistellung Gebrauch zu machen. Es sei auch möglich, einzelne Verträge zu kündigen. Da keine Courtage- oder Provisionskosten fällig würden, entstehe kein Wertverlust beim Rückkauf.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kohnen erklärte Herr Goertz, dass die Belastung des Ergebnishaushalts in Höhe von 50.000 € nur in den ersten beiden Jahren auftreten würde. Danach sei der Aktivwert mindestens so hoch wie die zu zahlenden Beiträge.

Weiterhin erläuterte er, dass man sich dafür entschieden habe, den Jahrgang 1970 als Grenze zu nehmen, um sich im Falle einer Finanzkrise in den kommenden Jahren davor zu schützen, das Geld für die älteren Jahrgänge nicht mehr aufbringen zu können.

 

Stadtverordneter Kohnen fragte weiter nach, ob Fonds in Deutschland im Gegensatz zu denen in Amerika als risikofrei anzusehen seien.

 

Frau Stock erläuterte, dass die Bundesrepublik Deutschland die sogenannte Protektor-Lebensversicherungs-AG gegründet habe. Jede Versicherungsfirma, die Lebensversicherungen anbiete, müsse in dieser AG Mitglied sein. Die AG schütze Versicherer davor, ihre Leistungen nicht mehr erbringen zu können. In einem Ausschreibungsverfahren sei die Mitgliedschaft ein Ausschlusskriterium. Weiterhin müssten eine Betriebserlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie der Nachweis über die ständige Kontrolle durch die BaFin vorgelegt werden. Es sei somit davon auszugehen, dass man eine sichere Geldanlage erhalte.

 

Stadtverordneter Volles fragte nach, welchen Anreiz Versicherungen darin sehen würden, in dieser Form anzubieten und wie sie hieraus Gewinne erwirtschaften könnten. Zudem erkundigte er sich danach, wie hoch die Kosten für die externe Beratung durch Frau Stock im Rahmen der Ausschreibung ausfallen würden.

 

Herr Goertz erklärte, dass die Versicherung einen regelmäßigen Kapitalfluss der Stadt erwarte in der Annahme, das Geld wieder neu anlegen zu können. Die Frage zur Höhe der Kosten durch eine externe Beratung könne er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantworten.

Auf Anfrage des Stadtverordneten Winands erläuterte Frau Stock, dass alle Versicherer ein gewisses Portfolio zu einem Deckungsstock besäßen; hier handle es sich nicht um eine fondgebundene Versicherung. Die Deckungsstockvolumina der Versicherer lägen alle über 100 Milliarden Euro. Die Anlagepolitik sei hierbei sehr unterschiedlich. Der größte deutsche Versicherer setze hierbei beispielweise auf Immobilien.

 

Herr Goertz fasste auf Nachfrage des Stadtverordneten Jansen zusammen, dass man erst in ca. 30 Jahren eine Aussage darüber treffen könne, ob das zu beschließende Verfahren wirtschaftlicher sei als bisher. Mit dem Beschluss werde dafür Sorge getragen, dass die Pensionen in den kommenden 10-30 Jahren in jedem Fall gezahlt werden können. Zurzeit werde noch darauf gesetzt, in den kommenden Jahren genügend Geld zur Verfügung zu haben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.