Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Systembetreiber eine Rahmenvorgabe zur flächendeckenden Einführung der gelben Tonne zu erlassen. Dabei wird das Behältervolumen dem der Restmülltonne angepasst.

 


Stadtverordneter Banzet stellte dar, dass er es nicht für richtig halte, die gelbe Tonne verpflichtend einzuführen. In anderen Kommunen wie Heinsberg und Linnich sei eine Wahlmöglichkeit gegeben. Weshalb dies in Geilenkirchen nicht möglich sei, sei für ihn nicht plausibel.

 

Stadtverordneter Kravanja sprach sich ebenfalls für ein Wahlrecht aus. Dies sei die optimale Lösung.

 

Stadtverordneter Kuhn führte aus, dass er sich bei der Firma Schönmackers erkundigt habe, ob es für Geilenkirchen möglich sei, ein Wahlrecht einzuführen. Dies sei laut Aussage der Firma durchaus möglich; schließlich würde es in anderen Kommunen ebenfalls in dieser Form gehandhabt. Zudem würden grundsätzlich Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern ausgeliefert. Er habe außerdem mit Hausbesitzern gesprochen, die die Einführung der gelben Tonne ablehnen würden.

 

Stadtverordneter Weiler verdeutlichte, dass die Entscheidung nicht von der Firma Schönmackers abhängig gemacht werden dürfe. Das Duale System sei der Verhandlungspartner der Stadt. Dennoch plädiere er dafür, sich von Seiten der Verwaltung bei anderen Kommunen darüber zu informieren, weshalb das Mischsystem dort möglich sei. Grundsätzlich sollten den Bürger/innen beide Optionen offengehalten werden.

 

Die Stadtverordneten Schuhmacher und Mesaros erkundigten sich, ob ein Mischsystem höhere Kosten verursache. Die Kosten für die Müllentsorgung dürften hierdurch nicht steigen.

 

Herr Goertz erklärte, dass viele Falschinformationen im Umlauf seien. Es sei festzuhalten, dass die Firma Schönmackers nicht am Entscheidungsprozess beteiligt sei und auch nicht beteiligt werden könne. Der Verhandlungspartner der Stadt Geilenkirchen sei das Duale System. Das Duale System werde hier durch die Landbell GmbH vertreten. Die Landbell GmbH beauftrage ihrerseits eine Firma mit der Abfallentsorgung in der Stadt Geilenkirchen. Es handle sich somit um einen Zufall, dass die Firma Schönmackers zurzeit den Auftrag besitzen würde.

Die Kosten für die Abfallentsorgung von Verpackungsmaterial würden zudem bereits in dem Moment anfallen, in dem man einen Artikel im Supermarkt kaufe. Gebühren würden hierfür nicht erhoben. Hierauf könne man seitens der Stadt wenig Einfluss nehmen.

Zum 01.01.2019 sei das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz müsse man sich bei dieser Entscheidung richten. Früher geschlossene Verträge, bei denen ein Mischsystem vereinbart worden sei, könnten somit nicht mehr als Vergleichsgrundlage herangezogen werden.

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja führte Herr Goertz weiter aus, dass im Bereich der Entsorgung von Altpapier ein Mischsystem möglich sei, da es sich um eine städtische Leistung handle. Im Rahmen einer Ausschreibung könne man dies vorgeben. Die Unternehmen könnten den Mehraufwand entsprechend kalkulieren und ein Angebot abgeben, woraufhin ein Vertrag mit der jeweiligen Firma geschlossen werde. Beim Verpackungsmaterial bestünde allerdings bereits ein Vertrag zwischen dem Endverbraucher und dem Dualen System. Den Mehraufwand für ein Mischsystem könnten die Firmen daher nicht entsprechend einkalkulieren. Nach Aussage des hiermit betrauten Fachanwalts sei es unzumutbar und dementsprechend rechtswidrig, ein Mischsystem zu fordern.

 

Stadtverordneter Kleinen erklärte, dass es sowohl für die Nutzung von Tonnen als auch von Säcken Vor- und Nachteile gebe. Es handle sich um eine Frage der Effektivität und der Umweltverträglichkeit. Die Stadt könne in gewissem Maße Rahmenvorgaben festlegen. Hiervon sollte man Gebrauch machen.

 

Stadtverordnete vom Scheidt erläuterte, dass ein Wahlsystem technisch durchführbar und für einen Zeitraum von einem Jahr kalkulierbar sei. Sie könne daher nicht nachvollziehen, weshalb ein Mischsystem wirtschaftlich nicht zumutbar sei.

 

Stadtverordneter Paulus verdeutlichte, dass sich die Wahlmöglichkeit darauf beziehe, entweder flächendeckend Säcke oder Tonnen einzuführen. Er plädiere dafür, Tonnen einzuführen. Man müsse schließlich bedenken, dass Säcke ebenfalls Platz wegnehmen würden und unhygienischer seien als Tonnen. Der Müllproblematik in der Stadt könne hierdurch ebenfalls entgegengewirkt werden.

 

Stadtverordneter Banzet sprach sich dafür aus, weiterhin Säcke zu nutzen. Der Restmüll werde in Geilenkirchen gewogen. Es sei zu vermeiden, dass Restmüll in der gelben Tonne entsorgt würde. Diese sei im Gegensatz zu gelben Säcken nicht durchsichtig und daher schwieriger zu kontrollieren.

 

Stadtverordneter Jansen wies darauf hin, dass die Verwaltung damit beauftragt worden sei, eine Lösung für das Problem zu finden, dass die Innenstadt durch zerrissene Müllsäcke verschmutzt werde. Unter Zuhilfenahme juristischer Hilfe habe sie eine Lösung gefunden. Er schlug vor, über den Beschlussvorschlag abzustimmen. Sollte sich hierfür keine Mehrheit finden, würden die gelben Säcke weiterhin genutzt.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja erläuterte Herr Goertz, dass es bezüglich der Unzumutbarkeit eines Mischsystems noch keine Rechtsprechung gebe. Es handle sich um die Einschätzung des beauftragten Fachanwalts. Die Firma Landbell stehe stellvertretend für zwölf Systeme. Bei einer Überschreitung des Zumutbaren würde die Stadt Geilenkirchen höchstwahrscheinlich von diesen zwölf Systemen verklagt. Diese würden regelrecht auf einen Fehler dieser Art warten, um auf dem Rechtsweg Klarheit zu schaffen.

 

Stadtverordnete Brandt erklärte, dass sie die Einschränkungen aus der Gesetzesgrundlage nicht erkennen könne. Sie hätte sich gewünscht, die entsprechenden Informationen früh erhalten zu haben, um den Vorschlag zu prüfen.

 

Stadtverordneter Weiler fasste das Gesagte kurz zusammen. Der von der Verwaltung erarbeitete Beschlussvorschlag sei eindeutig. Sollte sich keine Mehrheit für die Einführung der gelben Tonne finden, bleibe es beim Status quo. Daher plädiere er dafür, die Diskussion zu beenden und abzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.