Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung sowie der Rat der Stadt Geilenkirchen möge die Verwaltung
mit den folgenden Aufgaben beauftragen:
- Die Verwaltung möge in einem ersten
Schritt ermitteln, welche „Fahrenden Händler“ aktuell wann mit welchem
Warenangebot wo durch Geilenkirchen fahren.
- Die Verwaltung möge in einem gemeinsamen
Austausch mit den Händlern eruieren, ob von Seiten der Händler die
Bereitschaft zu einem gemeinsamen Vorgehen besteht.
- Bei bestehendem Interesse seitens der
Händler sollte dann in einem weiteren Schritt ein entsprechender
Startzeitpunkt sowie ein verbindlicher Strecken- und Zeitplan durch die
Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Händlern erstellt werden.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung soll nach den einzelnen Schritten durch die
Verwaltung jeweils informiert werden.
Die Maßnahme soll bis zum Ende des
ersten Quartals 2020 abgeschlossen sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.