Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der durchgeführten Analysen, Berechnungen und Projektionen zur Kenntnis und beschließt:

 

1.         Zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung zukünftiger Pensionslasten für die aktiven Beamtinnen und Beamten der Stadt Geilenkirchen ab den Jahrgängen 1970  sowie  alle später geborenen und für sämtliche  nachrückende Beamten (Neueintritte) werden die hierfür notwendigen Finanzmittel in einer Rentenrückdeckungsversicherung angelegt mit Versicherungsbeginn vorzugsweise zum 01.12.2019, da alle Berechnungen mit Versicherungsbeginn 01.12.2019 erstellt wurden. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

 

2.         Der bisher zu diesem Zweck aufgelegte Versorgungsfonds wird wie bisher aufgefüllt und bleibt zur Abdeckung volatiler Spitzen bei Versorgungsaufwendungen für Beamte älterer Jahrgänge erhalten.   Künftige Erträge sollen bis auf weiteres thesauriert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.