Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

a) Der Rat beschließt, den Gewinn des Wirtschaftsjahres 2017 des BgA Photovoltaikanlagen in Höhe von 11.782,11 € vollständig den Gewinnrücklagen zuzuführen und in der betreffenden Bilanz entsprechend auszuweisen.

 

b) Der Rat beschließt, den Gewinn des Wirtschaftsjahres 2017 des BgA Hallenbad in Höhe von 330.882,75 € vollständig den Gewinnrücklagen zuzuführen und in der betreffenden Bilanz entsprechend auszuweisen.

 

 


Stadtverordneter Jansen sprach sich dafür aus, die Gewinne aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen im Sinne des Umweltschutzes zu reinvestieren.

 

Stadtverordneter Kohnen fragte nach, wie es möglich sei, dass das Hallenbad einen Gewinn erwirtschaftet haben könne. Zudem wolle er wissen, ob die Gewinnrücklagen zweckgebunden seien, oder ob diese bei einem Verlust im Gesamthaushalt in Anspruch genommen werden dürften.

 

Herr Goertz erklärte, dass das Hallenbad im Jahr 2017 eröffnet worden und demnach kein ganzes Jahr im Betrieb gewesen sei. Die Verluste hätten sich daher in Grenzen gehalten. Demgegenüber würden hohe Erträge aus Beteiligungsgeschäften stehen, die hier mit einfließen würden. Der Gewinn selbst käme daher nicht aus dem Betrieb des Hallenbades. Die Gewinnrücklagen würden ausschließlich aus steuerlichen Gründen gebildet. Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes dürften diese nicht beansprucht werden.

 

Stadtverordneter Kravanja wies auf die Eingangsfrage des Stadtverordneten Jansen hin. Er fragte, ob es geeignete Flächen gebe und ob dies von der Verwaltung ausgearbeitet werden könne.

 

Herr Goertz erläuterte, dass im Jahr 2017 keine neuen Photovoltaikanlagen gebaut worden seien. Es handle sich hierbei um den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017. Zukünftig könne weiter in Photovoltaikanlagen investiert werden.

 

Beigeordneter Brunen ergänzte, dass die anstehenden Baumaßnahmen diesbezüglich überprüft würden. Sofern es technisch möglich sei, sei man bestrebt, Photovoltaikanlagen auf den neuen Gebäuden zu installieren.

 

Herr Goertz antwortete auf Nachfrage des Stadtverordneten Paulus, dass mit dem vorgestellten Konzept eine rechtssichere Lösung gefunden worden sei, mit den Gewinnen steuerrechtlich sinnvoll umzugehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.