Bürgermeister Fiedler erklärte den Ausschussmitgliedern, dass der Rat der Stadt Geilenkirchen die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt habe und nunmehr alle Ausschussmitglieder nach § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten seien. Er wies darauf hin, dass eine Verpflichtung für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger entbehrlich sei, sofern diese bereits an anderer Stelle erfolgt ist.

 

Bürgermeister Fiedler las die Verpflichtungsformel zur Kenntnisnahme vor und bat anschließend diejenigen Ausschussmitglieder, die eine Verpflichtung entsprechend der Formel nicht anerkennen möchten, den Raum zu verlassen. Er werde dann die Formel noch einmal für die Anwesenden Personen verlesen, die die Verpflichtung dann durch ihre Anwesenheit bestätigen und anerkennen würden.

 

Nachdem kein Ausschussmitglied den Raum verlassen hatte, verlas Bürgermeister Fiedler die Verpflichtungsformel noch einmal in feierlicher Form. Durch die Anwesenheit aller teilnehmenden Ausschussmitglieder wurde die Annahme durch alle zu Verpflichtenden bestätigt.