Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 9

Der gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW n.F. vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht und Anhang vom 07.06.2019 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 102 GO NRW i.V.m § 104 GO NRW n.F. und in Anlehnung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung geprüft worden.

 

Das Prüfungsergebnis ist im Bestätigungsvermerk festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2018 vom 07.06.2019 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

 


Es erfolgten keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.