Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Mesaros teilte zunächst mit, dass am Vortag der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg die Gebührenfreiheit bis zu einem Elterneinkommen von 27.000,00 € jährlich beschlossen habe. In der Vergangenheit sei immer eine Einheitlichkeit im Kreisgebiet angestrebt worden, so dass man sich hier anschließen könne. Dies würde jährliche Mindereinnahmen von etwa 19.000,00 € bewirken.

 

Frau Thelen gab zu erkennen, dass der Antrag der Fraktion trotzdem weiter aufrechterhalten werden würde. Zudem gäbe es bisweilen keine Einheitlichkeit im Kreisgebiet, da es keine einheitlichen Satzungen der einzelnen Jugendämter gäbe.

 

Herr Kappes stellte daraufhin den Antrag, eine Gebührenfreiheit bei den Elternbeiträgen unterhalb eines Elterneinkommens von 27.000,00 € jährlich zu beschließen.

 

I. Beigeordneter Brunen wandte ein, dass eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bevor stehe und ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.08.2020) auch das vorletzte Kindergartenjahr beitragsfrei werde. Die Verwaltung werde daher auf der Grundlage der heutigen Beschlussempfehlung einen Satzungsentwurf zur abschließenden Entscheidung im Rat erarbeiten. Eine weitere Satzungsänderung werde ggf. erforderlich als Folge der erwarteten Neuregelung im KiBiz zum weiteren beitragsfreien Jahr.

 

Frau Brandt gab für die Bürgerliste an, dass Ziffer 1 des Antrags nicht unterstützt werden könne, die Gebührenfreiheit bis zu einem Elterneinkommen von 38.000,00 € jährlich hingegen schon. Zudem sei eine Staffelung bis zu einem Elterneinkommen von 100.000,00 € jährlich anzuregen. Eine Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrags sei sinnvoll.

 

Daraufhin erklärte Hr. Klein von der SPD, dass ein Antrag zur Gebührenfreiheit bis zu einem Elterneinkommen von 27.000,00 € jährlich abgelehnt werden würde. Anders sei es bei einer solchen bis zu einem Einkommen von 38.000,00 € jährlich.

 

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen änderte Frau Thelen den gestellten Antrag wie folgt ab:

 

Über die Ziffern 1, 3, 4 und 5 soll nicht mehr abgestimmt werden, nur noch über Ziffer 2.

 

 

Es wurde sodann über die Gebührenfreiheit unabhängig vom Betreuungszeitraum und Alter der Kinder bis zu einem Jahreseinkommen von 38.000,00 € abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.