Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2020 einzustellen und zu verabschieden.


Herr Schulz wies zunächst auf die Tischvorlage hin, da sich nach der Einladung zur Sitzung weitere Änderungen ergeben haben. Insgesamt gebe es große Veränderungen zu den Vorjahren wegen der weiteren geplanten Kitas und den damit steigenden Betriebskosten.

 

Daneben sei im Bereich der Hilfen zur Erziehung ein Anstieg der Kinder zu verzeichnen, die eine Heimerziehung benötigen. Laut dem Landesjugendamt gab es landesweit (NRW) eine Steigerung von 62 % der gesamten Fälle des Jahres 2008 bis zum Jahr 2017.  In den letzten Jahren sind die Kosten in Geilenkirchen dem entgegen nur moderat angestiegen. Dieser Trend hat nun aber auch Geilenkirchen eingeholt. Zudem stiegen die Kosten für die Heimerziehung je Fall um 80-90 % an.

 

Im Gremium wurde fraktionsübergreifend diskutiert und angeregt, präventive Maßnahmen in der Jugendhilfe weiter auszubauen um im Nachgang die Fälle, die einer Heimerziehung bedürfen, möglichst verringern zu können. Herr Barwinski teilte hierzu mit, dass die Tagesgruppe in Geilenkirchen als teilstationäre Form der präventiven Maßnahmen immer weniger genutzt würde. Herr Schulz betonte, dass es weniger Fälle gäbe, in denen die Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme darstelle. Die Zusammenarbeit mit dem ASD des Jugendamtes habe sind nicht verschlechtert.

 

Frau Thelen monierte, dass es im Stadtgebiet an verschiedenen Einrichtungen zur Prävention, gerade auch für jüngere Kinder, mangele. Aktuell gebe es nur noch das Jugendzentrum Zille als Anlaufpunkt für Jugendliche. Die Aufwendungen für präventive Maßnahmen seien zu gering angesetzt, aufgrund dessen würde der Haushalt von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abgelehnt werden.

 

I. Beigeordneter Brunen entgegnete hierzu, dass die in der Vergangenheit bestehenden Angebote jeweils von freien Trägern erbracht wurden und die Stadt Geilenkirchen nur einen geringen Einfluss hinsichtlich des weiteren Bestehens hatte. Verbesserungen in dieser Richtung seien immer möglich und das Jugendamt sei immer Vorreiter gewesen um Möglichkeiten für Träger zu eröffnen.

 

Frau Brandt teilte mit, dass dem Jugendamt Geilenkirchen, aufgrund ihrer Erfahrung im Familienrecht und dem Austausch mit den ansässigen Familienrichtern, kein Vorwurf in diese Richtung gemacht werden könne. Im Zeitalter von Digitalisierung und einer sich wandelnden Gesellschaft sei es schwierig an Kinder und Jugendliche heranzukommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.