Beschluss:
Der gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW n.F. vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht und Anhang vom 07.06.2019 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 102 GO NRW geprüft worden.
Das Prüfungsergebnis ist im Bestätigungsvermerk festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2018 vom 07.06.2019 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.