Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 1718/2019
Beschlussvorschlag:
Bei großen öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Geilenkirchen im Freien (z. B. Pfingstmarkt, Herbstkirmes, After-Work-Mark, Kunsthandwerkermarkt, etc.) wird zukünftig am Veranstaltungsort über den gesamten Veranstaltungszeitraum eine barrierefrei Toilette bereit gestellt.
Frau Brandt
berichtete, wie schwierig es für behinderte Menschen sei an öffentlichen
Veranstaltungen teilzunehmen, wenn ihnen keine behindertengerechte Toilette vor
Ort zur Verfügung stehe. Angesichts dessen, dass jeder 10. Bürger in NRW einen
Grad der Behinderung von mindestens 50 habe, bitte sie die Verwaltung zu
prüfen, ob es möglich sei, zu Veranstaltungen einen entsprechenden
Toilettenwagen zu mieten oder zu kaufen.
Frau Wallbaum
erläuterte, über die Thematik habe Herr Pütz bereits mit der Verwaltung gesprochen.
Die Lebenshilfe Heinsberg verfüge zwar über eine barrierefreie und mobile
Toilettenanlage. Diese stehe jedoch nicht immer zur Verfügung. Der zuständige
Mitarbeiter der Verwaltung habe für die im nächsten Jahr geplanten Termine
bereits die Anlage gebucht. Es seien auch andere Möglichkeiten geprüft worden.
Zwar erfüllten barrierefreie Dixies ihren Zweck, seien aber nicht schön.
Frau
Wegner-Hens erkundigte sich, ob die Stadt über keine eigene barrierefreie
Toilette verfügen würde. I. Beigeordneter Brunen antwortete, eine solche gebe
es im Rathaus. Diese entspreche aber nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um
sie zu erreichen, müssten behinderte Menschen das Bürgerbüro durchqueren, was
für sie nicht einfach wäre. Derzeit prüfe die Verwaltung ob im Hause eine
einfacher zu erreichende, barrierefrei Toilettenanlage errichtet werden könne.
Herr
Banzet bezog sich auf den im Antrag der Bürgerliste formulierten
Beschlussvorschlag, wonach die Verwaltung prüfen solle, ob die Anmietung oder
der Kauf eines entsprechenden Toilettenwagens oder Toilettencontainers die
wirtschaftlichere Alternative darstelle. I. Beigeordneter Brunen führte hierzu
aus, die Anmietung sei günstiger als der Kauf. Es sei jedoch notwendig, die
Anlage rechtzeitig zu buchen.
Herr
Pütz wandte ein, der Umbau der Toilettenanlage im Hause werde nicht gelingen
wegen der Größe und der Räumlichkeit der Anlage. Vor einer Veranstaltung solle
auch darauf geachtet werden, dass die Behindertenparkplätze vor dem Rathaus
frei blieben.
Herr
Benden lobte die Vorarbeit der Verwaltung und fragte, ob die Bürgerliste ihren
Antrag aufrecht halte.
Frau
Brandt teilte mit, dass auf der Reha-Care in Düsseldorf ein Anbieter 6 bis 7
barrierefreie Toilettenanlagen angeboten hatte.
Herr
Benden regte an zu prüfen, ob die Stadt eine mobile, barrierefreie Anlage mit
anderen Kommunen teilen könne.
Herr
Weiler unterstützte den Antrag der Bürgerliste. In die Überlegungen sollten die
Veranstaltungen am Beamtenparkplatz mit einfließen. Frau Brandt wies darauf
hin, im Antrag der Bürgerliste sei formuliert worden, eine barrierefreie
Toilette solle bei großen öffentlichen Veranstaltungen bereit gestellt werden.
Von einer räumlichen Begrenzung sei nicht die Rede gewesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig