Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

1.             Die Verwaltung ermittelt, ob und in welcher Höhe Mehrkosten bei einer durchgehenden OGGS Betreuung in den Sommerferien entstehen.

 

2.             Die Verwaltung ermittelt den Bedarf für die OGGS-Betreuung für den Zeitraum der vierten bis einschließlich der sechsten Ferienwoche.

 

3.             Alternativ sollen Ideen und Ansätze für Ferienspiele in der zweiten Hälfte der Sommerferien ermittelt werden.

 

4.             Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Bedarf hierfür festgestellt wird, soll eine durchgehende OGGS-Betreuung mit Beginn der Sommerferien 2020 erfolgen.

 

5.             Das einzelne Kind kann für jeweils maximal drei Wochen an der OGGS-Betreuung teilnehmen. Welche drei Wochen das sein werden, liegt in der Entscheidung der Eltern.

 


Mit Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage führte Herr Weiler aus, dass an der OGGS-Betreuung die Kinder aller Eltern teilnehmen sollten, nicht nur die Berufstätiger. Als problematisch für alle Eltern gestalte sich, dass Kindergärten i. d. R. über drei Wochen in den Ferien geschlossen blieben. Häufig würden OGGS-Kinder nach dem Schulwechsel, der meist zum 01.08. erfolge,  zu OGS-Kindern. Sie könnten dann auch ein paar Wochen zuvor mit betreut werden. Er richtete die Anfrage an die Verwaltung, wie viele dieser Kinder es gäbe.

 

I. Beigeordneter Brunen antwortete, diese Frage nicht spontan beantworten zu können. Hierzu bedürfe es zunächst einer Prüfung.

 

Herr Banzet bemerkte, der Prüfauftrag sei unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlags im Antrag formuliert. Der Vorschlag, zur OGGS-Betreuung ersatzweise Ferienspiele anzubieten, sei eine gute Ergänzung. Er sehe allerdings die Gefahr der Kollision mit dem Rechtsanspruch einer durchgehenden Betreuung. Herr Brunen antwortete, noch gebe es keinen solchen Rechtsanspruch. Ein Bedarf auf eine durchgehende OGGS-Betreuung war in den letzten Ferien noch nicht gegeben.

 

Dem widersprach Frau Wegner-Hens. In der der letzten Versammlung des Elternrates sei ein Bedarf festgestellt worden. Ebenso die Notwendigkeit den Kernbereich auf die Öffnungszeiten der OGS zu erweitern, somit bis auf nach 16.00 Uhr. Sie regte an, ein ganzheitliches Konzept zur Ferienbetreuung in einer gemeinsamen Sitzung des BSSK und des Jugendhilfeausschusses vorzustellen und zu erörtern.

 

Herr Weiler antwortete, zunächst sei hierfür der Bedarf zu ermitteln. Wenn kein ausreichender Bedarf für eine durchgängige OGGS-Betreuung gegeben sei, wäre es besser, Ferienspiele anzubieten.

 

Dem stimmte Herr Klein zu. Es gehe um die Kinder in der Überbrückungsphase der Ferien. Daher sei zunächst durch die Verwaltung zu prüfen, ob und wie hoch ein Bedarf für eine solche Betreuung in den Ferien vorhanden sei. Erst wenn diese Zahlen vorlägen, könne man einen Beschluss fassen. Dies sei auch so im Jugendhilfeausschuss besprochen worden.

 

Herr Speuser regte an, kostenfreie Alternativen zu prüfen.

 

Frau Wegner-Hens fragte an, ob Mittel für die Integrationspauschale für die Durchführung von Ferienspielen verwendet werden könnten. I. Beigeordneter Brunen verneinte dies. Die Mittel für die Integrationspauschale seien zweckgebunden. Es sei denn, es würden Ferienspiele für Integrationskinder durchgeführt.

 

Ausschussvorsitzender Benden stellte fest, der Antrag der CDU-Fraktion sei so zu interpretieren, dass man schaue, was möglich ist und dann dem Fachausschuss ein Konzept vorstelle.

 

Frau Wegner-Hens wollte das Konzept in beiden Ausschüssen beraten wissen.

 


Abstimmungsergebnis:      einstimmig