Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 1721/2019
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung ermittelt, ob und in welcher Höhe Mehrkosten bei einer durchgehenden OGGS Betreuung in den Sommerferien entstehen.
2. Die Verwaltung ermittelt den Bedarf für die OGGS-Betreuung für den Zeitraum der vierten bis einschließlich der sechsten Ferienwoche.
3. Alternativ sollen Ideen und Ansätze für Ferienspiele in der zweiten Hälfte der Sommerferien ermittelt werden.
4. Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Bedarf hierfür festgestellt wird, soll eine durchgehende OGGS-Betreuung mit Beginn der Sommerferien 2020 erfolgen.
5. Das einzelne Kind kann für jeweils maximal drei Wochen an der OGGS-Betreuung teilnehmen. Welche drei Wochen das sein werden, liegt in der Entscheidung der Eltern.
Mit Bezugnahme auf
die Sitzungsvorlage führte Herr Weiler aus, dass an der OGGS-Betreuung die
Kinder aller Eltern teilnehmen sollten, nicht nur die Berufstätiger. Als
problematisch für alle Eltern gestalte sich, dass Kindergärten i. d. R. über
drei Wochen in den Ferien geschlossen blieben. Häufig würden OGGS-Kinder nach
dem Schulwechsel, der meist zum 01.08. erfolge,
zu OGS-Kindern. Sie könnten dann auch ein paar Wochen zuvor mit betreut
werden. Er richtete die Anfrage an die Verwaltung, wie viele dieser Kinder es
gäbe.
I.
Beigeordneter Brunen antwortete, diese Frage nicht spontan beantworten zu
können. Hierzu bedürfe es zunächst einer Prüfung.
Herr Banzet
bemerkte, der Prüfauftrag sei unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlags im Antrag
formuliert. Der Vorschlag, zur OGGS-Betreuung ersatzweise Ferienspiele
anzubieten, sei eine gute Ergänzung. Er sehe allerdings die Gefahr der
Kollision mit dem Rechtsanspruch einer durchgehenden Betreuung. Herr Brunen
antwortete, noch gebe es keinen solchen Rechtsanspruch. Ein Bedarf auf eine
durchgehende OGGS-Betreuung war in den letzten Ferien noch nicht gegeben.
Dem widersprach Frau
Wegner-Hens. In der der letzten Versammlung des Elternrates sei ein Bedarf
festgestellt worden. Ebenso die Notwendigkeit den Kernbereich auf die
Öffnungszeiten der OGS zu erweitern, somit bis auf nach 16.00 Uhr. Sie regte
an, ein ganzheitliches Konzept zur Ferienbetreuung in einer gemeinsamen Sitzung
des BSSK und des Jugendhilfeausschusses vorzustellen und zu erörtern.
Herr Weiler
antwortete, zunächst sei hierfür der Bedarf zu ermitteln. Wenn kein
ausreichender Bedarf für eine durchgängige OGGS-Betreuung gegeben sei, wäre es
besser, Ferienspiele anzubieten.
Dem stimmte Herr
Klein zu. Es gehe um die Kinder in der Überbrückungsphase der Ferien. Daher sei
zunächst durch die Verwaltung zu prüfen, ob und wie hoch ein Bedarf für eine
solche Betreuung in den Ferien vorhanden sei. Erst wenn diese Zahlen vorlägen,
könne man einen Beschluss fassen. Dies sei auch so im Jugendhilfeausschuss
besprochen worden.
Herr Speuser regte
an, kostenfreie Alternativen zu prüfen.
Frau Wegner-Hens
fragte an, ob Mittel für die Integrationspauschale für die Durchführung von
Ferienspielen verwendet werden könnten. I. Beigeordneter Brunen verneinte dies.
Die Mittel für die Integrationspauschale seien zweckgebunden. Es sei denn, es
würden Ferienspiele für Integrationskinder durchgeführt.
Ausschussvorsitzender
Benden stellte fest, der Antrag der CDU-Fraktion sei so zu interpretieren, dass
man schaue, was möglich ist und dann dem Fachausschuss ein Konzept vorstelle.
Frau Wegner-Hens
wollte das Konzept in beiden Ausschüssen beraten wissen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig