Beschluss: Zurückgestellt.

Die Vorsitzende des Stadtsportverbands trug vor, seit der Gründung vor 46 Jahren (1973), fungiere der Stadtsportverband (SSV) als Dachorganisation der Geilenkirchener Sportvereine und sehe sich seitdem als Interessenwahrer des Sports und der Vereine gegenüber der Verwaltung, der Politik und der Öffentlichkeit.

 

Im Laufe der Jahre seien die Anforderungen an die Arbeit des SSV gestiegen. Die Erwartungshaltung sei von allen Seiten groß und durch Ehrenamtler nicht mehr zu bewältigen. Aus diesen Gründen konnte Herr von St. Vieth auf der Jahreshauptversammlung am 16.05.2019 sich nicht mehr als Geschäftsführer des SSV zur Verfügung stellen. Bereits im Vorfeld hatte er bei den Versammlungen den Vereinen immer wieder gesagt, dass die Arbeit der Geschäftsführung zu viel für einen Ehrenamtler ist und er dringend der Unterstützung bedürfe. Aus den Vereinen fühlte sich niemand in der Lage die Aufgabe des Geschäftsführers des SSV zu unterstützen, geschweige zu übernehmen. Da zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage noch das Angebot stand, dass die Stadt unter Dienstleistungen einen Geschäftsführer für den SSV stellen würde hatte die Versammlung der dem SSV angeschlossenen Vereine am 16.05. dafür gestimmt, den Antrag auf die Wiederbelebung dieser Dienstleistung zu stellen.

 

Dieser Antrag wurde nach der Jahreshauptversammlung fristgerecht vor der Sitzung des letzten BSSK gestellt, erreichte jedoch nicht den Ausschussvorsitzenden. Auf Nachfrage wurde versichert, dass man in der Verwaltung mit Sicherheit eine Lösung finden würde. Daraufhin fanden mehrere Gespräche mit Mitgliedern der Verwaltung und des SSV statt. Sie endeten aber mit keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Der Vorstand des SSV beschloss daraufhin noch einmal einen Antrag einzubringen.

 

Frau Hölscher verdeutlichte, welche Anforderungen heute an einen Geschäftsführer in einem Dachverband wie dem SSV erwartet würden. Hierzu gehörten der Umgang mit der EDV und die Erstellung und Pflege von Newslettern sowie Internetseiten. Für sie vorstellbar wäre es, die Funktion eines „besonderen Vertreters“ mit den Aufgaben eines Geschäftsführers als zusätzliches Organ nach § 30 BGB mit begrenzter Zuständigkeit zu schaffen. Seine Aufgaben würden hauptsächlich administrative und den Informationsaustausch betreffende Tätigkeiten umfassen, wie die Kontaktpflege und den Informationsaustausch mit Vereinen, Kreissportbund und Landessportbund, der Verwaltung und den politischen Organen. Hierin eingeschlossen seien insbesondere Recherche und Bearbeitung von Förderprogrammen und Weiterbildungsmaßnahmen. All diese Aufgaben würden den Zeitrahmen eines ehrenamtlichen Mitarbeiters sprengen. Wegen des Informationsbedarfs wäre es wünschenswert, wenn eine Person eingesetzt werden könnte, die diese Voraussetzungen bereits erfülle. Dies sei bei den Mitarbeitern der Verwaltung der Fall.

 

Frau Hölscher befürchtete, die Unterstützung der Stadt durch den SSV würde wegfallen, wenn er aufgrund personeller Engpässe seine Arbeit einstellen müsse. Sie nannte einige Aufgaben, die der SSV übernommen hatte. Sie seien so vielfältig und zahlreich geworden, dass ein ehrenamtlich Tätiger ihnen aus zeitlichen Gründen nicht mehr gerecht werden könne. Gelinge es aber nicht, die Position des Geschäftsführers neu zu besetzen, würde der SSV handlungsunfähig.

 

Sollte der Ausschuss die Arbeit des SSV und den Stellenwert des Sports in der Stadt für wichtig und unverzichtbar halten, so bitte sie, dem Antrag statt zu geben. Sollte jedoch der Ausschuss der Auffassung ein, dass diese Aufgaben vernachlässigt werden könnten, wäre die Auflösung des SSV die logische Konsequenz.

 

Ausschussvorsitzender Benden dankte Frau Hölscher für ihre Ausführungen und verstand sie als Hilferuf. Angesichts der 3.000 Kinder in den angeschlossenen Sportvereinen wäre eine Sicherung des Fortbestands des SSV von großer Wichtigkeit.

 

Auf die entsprechende Frage des Herrn Kuhn, antwortete Frau Hölscher, sie sei noch für ein Jahr als Vorsitzende des SSV gewählt. Vor Beendigung ihrer Amtszeit wolle sie den SSV noch auf eine guten Weg bringen. Es wäre begrüßenswert, wenn die Verwaltung eine Möglichkeit sehen würde, dem Wunsch des SSV entgegen kommen zu können. Sie verspreche sich davon eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Fraktionen und den Sportvereinen vor Ort.

 

I. Beigeordneter Brunen verwies auf die von Frau Hölscher eingangs vorgetragene Stellungnahme. Bereits zu Anfang hätte sie gesagt, der SSV sei u. a. gegründet worden, um die Interessen der Sportvereine gegenüber Rat und Verwaltung besser vertreten zu können. Wie solle ein Verwaltungsmitarbeiter als Geschäftsführer des SSV diesem Ziel gerecht werden, wenn er es unter Umständen gegenüber seinem Arbeitgeber vertreten müsse? Er könne es nicht verantworten, einen Mitarbeiter für eine solche Aufgabe zu verpflichten, mit allen Pflichten und Haftungsansprüchen, die ihn zusätzlich noch in einen Loyalitätskonflikt stürzen würde. Gerade aus diesen Gründen sei bereits eine Geschäftsführung für den SSV innerhalb der Verwaltung gescheitert. Beim Aktionskreis Geilenkirchen sei die Situation eine völlig andere. Hier versehe der Mitarbeiter der Verwaltung das Amt des AK-Geschäftsführers in seiner Freizeit innerhalb einer vom Dienstherrn genehmigten und vom AK bezahlten Nebentätigkeit. Vielleicht wäre dies auch ein gangbarer Weg für den SSV. Unter den 6.000 Mitgliedern finde sich sicherlich ein fähiger Geschäftsführer, der gegen eine Vergütung tätig werden könne. Da der SSV von Rat und Verwaltung als ein wichtiges Organ der Stadt gesehen werde, könne hier sicherlich eine Förderung durch die zuständigen Gremien beschlossen werden.

 

Ausschussvorsitzender Benden begrüßte den Vorschlag. Nach einem entsprechenden Beschluss könnten die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Der SSV müsste dann eine entsprechende 450,00 €-Stelle einrichten, wenn zuvor die Frage der Haftung geklärt wurde.

 

Herr Banzet bezog sich auf den Vorwurf über die mangelnde Kommunikation zwischen Verwaltung und SSV. I. Beigeordneter Brunen teilte hierzu mit, dass es im letzten Jahr zahlreiche Gespräche mit dem SSV gegeben habe. Vorwiegend sei es hierbei auch um die Gestellung eines Geschäftsführers durch die Verwaltung gegangen. Frau Hölscher teilte hierzu mit, dass Germania Bauchem sich drei Monate lang um einen Kontakt bemüht hätte.

 

Frau Wallbaum erinnerte daran, dass Herr Kerseboom nach wie vor als Ansprechpartner für den SSV zur Verfügung stünde. Wenn es etwas zu erklären oder zu besprechen gebe, komme er selbstverständlich zu diesem Zweck zu den Vorstandssitzungen. Allerdings müsse er diese wieder verlassen, sobald Sachverhalte besprochen würden, deren Kenntnis für ihn Loyalitätskonflikt zu seinem Dienstherrn bedeuten würde.

 

Frau Brandt sah ein juristisches Problem darin, dass der Geschäftsführer weisungsgebunden arbeiten solle. In dem sich bereits jetzt abzeichnenden Spagat für seinen Dienstherrn arbeiten zu müssen und gleichzeitig für den SSV, sehe sie einen unlösbaren Interessenkonflikt für den betroffenen Verwaltungsmitarbeiter. Sie sehe hier sowohl das Vereinsrecht als auch das Arbeits-/Dienstrecht tangiert und sich daher außerstande dem Antrag zuzustimmen. Sie richtete an Frau Hölscher die Frage, ob der SSV bereits mit allen Vereinen gesprochen habe, um einen Nachfolger für Herrn von St. Vieth zu finden. Frau Hölscher bejahte dies. Es seien mehrfache Anfragen an die Vereine ergangen. Es sei aber problematisch jemanden zu finden, weil den meisten die Verbindung zur Stadt fehlen würde. Sie stelle sich eine Geschäftsführung unter Weisung des Vorstands vor.

 

Ausschussvorsitzender Benden bestätigte, dass die Ausübung eines Ehrenamtes zuweilen ein hartes Brot wäre. Dies könnten die meisten der heute Abend Anwesenden bestätigen. Wenn ein so großer Verband einen Hilferuf aussende, müsse er Gehör finden. Den Vorschlag der Verwaltung, die Einstellung eines Geschäftsführers gegen eine Vergütung zu unterstützen sei eine machbare Lösung des Problems. Desweitern stehe immer noch das von Frau Wallbaum formulierte Angebot der Verwaltung, das Herr Kerseboom weiterhin als Bindeglied zwischen Verwaltung und SSV zur Verfügung stehe.

 

Herr Kappes erinnerte daran, dass in der Regel ein Geschäftsführer Mitglied des Vorstands sei. Schon deswegen könne er nicht von der Stadtverwaltung gestellt werden. Wenn nicht anders machbar, müsse ein Geschäftsführer, der für seine Tätigkeit eine geringfügige Entlohnung erhalte, bestellt werden.

 

Herr Weiler berichtete von der Versammlung, die am 07.11.2019 auf Loherhof stattfand. Außer ihm seien auch Vertreter der Verwaltung und anderer Fraktionen zugegen gewesen. Anfänglich sei der Vorstand noch recht optimistisch aufgetreten, was die Lösung des Problems betreffe. Jedoch habe er während der Versammlung nicht vernommen, wie etwas überhaupt gehen könne, sodass bis zum Ende keine Lösung gefunden werden konnte. Sicherlich wäre die jetzige Position des Verbindungsmannes zwischen Verwaltung und SSV ausbaufähig, jedoch gebe es hier juristische Probleme, die man nicht außer Acht lassen dürfe. Bei einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von 4 bis 5 Stunden pro Woche, könne diese Arbeit auch kein Verwaltungsmitarbeiter während seiner Arbeitszeit so nebenher machen. Die Darstellung Herrn Kersebooms in der Presse am vergangenen Wochenende sei nicht in Ordnung gewesen. Er sei dankbar, dass dies von Herrn Brunen nun richtig gestellt wurde. Die Anforderungen an den künftigen Geschäftsführer, die Frau Hölscher formuliert habe, seien zwar recht hoch, dennoch sei er zuversichtlich, dass unter den ca. 3.000 erwachsenen Mitglieder der dem SSV angeschlossenen Vereine eine geeignete Kraft zu finden sei, die bereit wäre für eine angemessene Vergütung das Amt zu übernehmen.

 

Frau Hölscher befand, um das Überleben des SSV zu sichern, bedürfe es der Unterstützung von anderer Seite. Sie selbst sei außer für den SSV auch noch für den Judoverein aktiv tätig. Inzwischen alterten auch die Vorstände in den Vereinen.

 

Ausschussvorsitzender Benden sah nicht mehr so große Unterschiede in den Redebeiträgen. Mit einem „Kümmerer“ als Bindeglied zwischen SSV und Verwaltung und einer Förderung zugunsten der Beschäftigung eines Geschäftsführers sei man auf einem guten Weg, den weitern Bestand des SSV zu sichern.

 

Herr Thamer schloss sich den vorherigen Ausführungen des Herrn Weiler an. Er empfahl einen entsprechenden Aufruf an die Sportvereine zu richten. Evtl. könnte auch jemand auf anderer Ebene gefunden werden. So hätten sich zahlreiche - auch ältere - Bürger für die Integration engagiert.

 

Herr Weiler empfahl Frau Hölscher mit Frau Butenschön in Kontakt zu treten. Evtl. gebe es innerhalb des ZWAR-Netzwerkes Interessenten, die bereit wären zu helfen.

 

Der Ausschuss nahm die Vorschläge zustimmend zur Kenntnis.