Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass die Stadt Geilenkirchen der KoPart eG zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 01.01.2020 beitritt. 
  2. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass Bürgermeister Georg Schmitz den Beitritt gegenüber der KoPart eG erklären darf.
  3. Der Rat der Stadt Geilenkirchen benennt Herrn Joachim Grünewald zum bevollmächtigten Vertreter für die Generalversammlung der KoPart eG und Frau Tina Beckers-Offermanns als seine persönliche Stellvertreterin.
  4. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Entscheidungsbefugnis für den Bezug von Verbrauchsgütern über den Katalogeinkauf der KoPart eG grundsätzlich dem Bürgermeister zu übertragen. In diesem Zusammenhang entbindet er den Bürgermeister von seiner Informationspflicht aus § 11 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 lit. j) der Zuständigkeitsordnung.
  5. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich eine Aufstellung über die im Vorjahr beschafften Verbrauchsgüter und den Auftragswert zu präsentieren. Die Verbrauchsgüter sollen hierbei in Gruppen (z. B. Kopierpapier/Hygieneartikel/Putzmittel, etc.) zusammengefasst werden.
  6. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, zweijährig die Kosten-Nutzen-Relation des Katalogeinkaufs zu überprüfen.

 


Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Fraktion die Bürgerliste das Anliegen grundsätzlich unterstütze. Sie befürchte jedoch, dass ortsansässige Firmen hierdurch belastet würden, die in der Vergangenheit Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung von Verbrauchsgütern gewonnen hätten. Stadtverordneter Kravanja fragte nach, ob sich ortsansässige Firmen in den letzten Jahren auf Ausschreibungsverfahren dieser Art beworben hätten und wenn ja, ob man daher auf die Beschaffung dieser Verbrauchsgüter über den Katalogeinkauf verzichten könne.

 

Herr Grünewald erklärte, dass bei diversen Ausschreibungen ortsansässige Firmen berücksichtigt worden seien, die diese zum Teil auch gewonnen hätten. Er bat zu berücksichtigen, dass die Stadt dazu verpflichtet sei, möglichst wirtschaftlich zu handeln. Daher plädiere er dafür, den gesamten Umfang des Katalogeinkaufs zu nutzen. Aufgrund der großen Mengen, die die KoPart eG beschaffe, würden ihr erheblich günstigere Preise angeboten, als bei Ausschreibungen der Stadt Geilenkirchen erzielt werden könnten. Zudem sehe es das Vergaberecht nicht vor, Ausschreibungen auf ortsansässige Firmen zu beschränken.

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Mesaros erklärte Herr Grünewald, dass es sich bei den Beschaffungsmaßnahmen, bei denen ortsansässige Firmen den Zuschlag bekommen hätten, um sehr kleine Aufträge gehandelt habe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.