Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass die Stadt Geilenkirchen der KoPart eG zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 01.01.2020 beitritt. 
  2. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dass Bürgermeister Georg Schmitz den Beitritt gegenüber der KoPart eG erklären darf.
  3. Der Rat der Stadt Geilenkirchen benennt Herrn Joachim Grünewald zum bevollmächtigten Vertreter für die Generalversammlung der KoPart eG und Frau Tina Beckers-Offermanns als seine persönliche Stellvertreterin.
  4. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Entscheidungsbefugnis für den Bezug von Verbrauchsgütern über den Katalogeinkauf der KoPart eG grundsätzlich dem Bürgermeister zu übertragen. In diesem Zusammenhang entbindet er den Bürgermeister von seiner Informationspflicht aus § 11 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 lit. j) der Zuständigkeitsordnung.
  5. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich eine Aufstellung über die im Vorjahr beschafften Verbrauchsgüter und den Auftragswert zu präsentieren. Die Verbrauchsgüter sollen hierbei in Gruppen (z. B. Kopierpapier/Hygieneartikel/Putzmittel, etc.) zusammengefasst werden.
  6. Der Rat der Stadt Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, zweijährig die Kosten-Nutzen-Relation des Katalogeinkaufs zu überprüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.