Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Mittelzuweisung gem. § 16 der Hauptsatzung für seine Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder in der jetzigen Form zu belassen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.