Sitzung: 11.12.2019 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage: 1764/2019
Beschluss:
Der Rat beschließt die Beitragsbefreiung von der Erhebung der Elternbeiträge bis zu einem Jahreseinkommen von 27.000 €.
Stadtverordneter Benden führte aus, dass das
Thema mehrfach und ausführlich im Rat und im Jugendhilfeausschuss diskutiert
worden sei. Die Anhebung des Freibetrags würde für Familien mit einem
Jahreseinkommen von unter 38.000 € eine erhebliche Erleichterung darstellen. Er
wundere sich über die vom Stadtverordneten Mesaros in seiner Haushaltsrede
geübte Kritik, dass die Kostenfrage nicht geklärt wäre.
Stadtverordneter Mesaros stellte klar, dass
die Kosten bekannt seien, diese jedoch nicht in der letzten Beratung im
Jugendhilfeausschuss thematisiert worden seien. Dies habe er in seiner
Haushaltsrede ausdrücken wollen. Grundsätzlich sei er für eine
Beitragsfreiheit, jedoch müsse diese finanziert werden. Daher stelle er den
Antrag, die Elternbeitragstabelle der Kreisebene anzupassen. Diese sehe eine
Beitragsbefreiung unter einem Jahreseinkommen von 27.000 € vor.
Stadtverordneter Grundmann wies darauf hin,
dass der Jugendhilfeausschuss eine eindeutige Empfehlung abgegeben habe. Der
Rat sollte dem Fachausschuss vertrauen und seinem Votum folgen.
Stadtverordnete Thelen führte aus, dass nach
langen und zahlreichen Diskussionen im Jugendhilfeausschuss ein Kompromiss
gefunden worden sei, die Beitragsfreiheit auf 38.000 € anzuheben. Sie halte es
für unverständlich, wenn sich der Rat gegen die Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses stellen würde.
Stadtverordneter Mingers zeigte seine
Verwunderung darüber, dass der Stadtverordnete Mesaros für niedrige Steuersätze
stimme, die unterhalb des Kreisdurchschnitts liegen würden, jedoch gegen die
Beitragsbefreiung für Elternbeiträge. Die Kostenfrage sei ausführlich
diskutiert worden.
Stadtverordneter Mesaros erläuterte, dass
niedrige Steuerbeiträge dazu führen würden, dass sich Gewerbe in Geilenkirchen
ansiedeln würden und daher langfristig einen positiven ökonomischen Nutzen
hätten. Er verdeutlichte, dass er die Kompetenz des Jugendhilfeausschusses
nicht infrage stelle. Er sei als Ausschussvorsitzende jedoch nicht dazu
verpflichtet, der Mehrheit seines Ausschusses zu folgen. Er halte die Argumente
für und gegen den Beschlussvorschlag für vertretbar. Letztlich müsse sich dem
demokratischen Ergebnis gebeugt werden.
Stadtverordneter Kleinen vermisste die
Sachlichkeit in der Diskussion und bat darum, persönliche Anfeindungen zu
unterlassen. Er erinnerte daran, dass der Jugendhilfeausschuss seine Empfehlung
mit einer Stimme Mehrheit abgegeben habe. Von einem einheitlichen Votum könne
daher nicht die Rede sein. Die letztliche Entscheidungshoheit obliege dem Rat.
Die Problematik sei insbesondere ökonomisch zu betrachten. Die Fraktion
Geilenkirchen bewegen! und FDP werde dem Vorschlag des Stadtverordneten Mesaros
folgen.
Stadtverordneter Jansen erklärte, dass er es
für falsch halte, wenn der Rat der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
widerspreche, obwohl diese mit einer knappen Mehrheit zustande gekommen sei.
Sofern die Erhöhung der Beitragsfreiheit dazu führe, dass ein Kind weniger in
einem Heim untergebracht werden müsse, sei dies bereits ein sozialer und
ökonomischer Erfolg im Sinne der präventiven Jugendarbeit.
Stadtverordnete Brandt forderte, zu einem
Ergebnis zu gelangen. Die Angelegenheit sei längst durchdiskutiert. Daher sei
es unangebracht, eine nochmalige Debatte in dieser Form und Länge zu führen.
Jede/r Stadtverordnete sollte für sich entscheiden, ob dem Beschlussvorschlag
gefolgt werden könne.
Stadtverordneter Benden wies darauf hin, dass
sich seine Fraktion im Jugendhilfeausschuss zurückgenommen habe und dem
Kompromiss zugestimmt hätte, in einem großen Umfang von dem ursprünglichen
Antrag abzuweichen. Er plädierte dafür, sich der Fachempfehlung anzuschließen.
Stadtverordneter Schumacher stellte den
Antrag zur Geschäftsordnung, über den Beschlussvorschlag abzustimmen.
Bürgermeister Schmitz stellte fest, dass der
Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses der weitergehende sei. Er bat um
Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Satzung wird in der als
Anlage zur Vorlage beigefügten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Bürgermeister Schmitz erklärte, dass nun über
den Antrag des Stadtverordneten Mesaros abzustimmen sei.
Stadtverordneter Benden bat um eine
Stellungnahme der Verwaltung, ob es möglich sei, die Angelegenheit zur
nochmaligen Beratung an den Jugendhilfeausschuss zurückzugeben, da dieser über
die Satzungsänderung vorberaten müsse.
Beigeordneter Brunen erklärte, dass der
Jugendhilfeausschuss bereits über die Satzungsänderung beraten und einen
Beschlussvorschlag formuliert hätte, der zur Entscheidung gestellt worden sei.
Der Rat habe diesen nun abgelehnt. Dem Rat stehe das Recht zu, den
Beschlussvorschlag ohne weitere Beratung im Fachausschuss abzuändern.
Stadtverordneter Weiler wies darauf hin, dass
man sich im Kreis drehen würde, würde die Angelegenheit wieder an den
Jugendhilfeausschuss überwiesen. Der Rat sei das zuständige Gremium für
Satzungsänderungen. Dem Ausschuss werde durch die Entscheidung nicht die
fachliche Kompetenz in Bezug auf die Kinder- und Jugendarbeit abgesprochen.
Hier seien jedoch ebenfalls ökonomische Aspekte zu betrachten.
Bürgermeister Schmitz bat sodann um
Abstimmung über den Antrag des Stadtverordneten Mesaros, die Beitragsbefreiung
auf eine Grenze von 27.000 € festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.