Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Beitragsbefreiung von der Erhebung der Elternbeiträge bis zu einem Jahreseinkommen von 27.000 €.


Stadtverordneter Benden führte aus, dass das Thema mehrfach und ausführlich im Rat und im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden sei. Die Anhebung des Freibetrags würde für Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 38.000 € eine erhebliche Erleichterung darstellen. Er wundere sich über die vom Stadtverordneten Mesaros in seiner Haushaltsrede geübte Kritik, dass die Kostenfrage nicht geklärt wäre.

 

Stadtverordneter Mesaros stellte klar, dass die Kosten bekannt seien, diese jedoch nicht in der letzten Beratung im Jugendhilfeausschuss thematisiert worden seien. Dies habe er in seiner Haushaltsrede ausdrücken wollen. Grundsätzlich sei er für eine Beitragsfreiheit, jedoch müsse diese finanziert werden. Daher stelle er den Antrag, die Elternbeitragstabelle der Kreisebene anzupassen. Diese sehe eine Beitragsbefreiung unter einem Jahreseinkommen von 27.000 € vor.

 

Stadtverordneter Grundmann wies darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss eine eindeutige Empfehlung abgegeben habe. Der Rat sollte dem Fachausschuss vertrauen und seinem Votum folgen.

 

Stadtverordnete Thelen führte aus, dass nach langen und zahlreichen Diskussionen im Jugendhilfeausschuss ein Kompromiss gefunden worden sei, die Beitragsfreiheit auf 38.000 € anzuheben. Sie halte es für unverständlich, wenn sich der Rat gegen die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses stellen würde.

 

Stadtverordneter Mingers zeigte seine Verwunderung darüber, dass der Stadtverordnete Mesaros für niedrige Steuersätze stimme, die unterhalb des Kreisdurchschnitts liegen würden, jedoch gegen die Beitragsbefreiung für Elternbeiträge. Die Kostenfrage sei ausführlich diskutiert worden.

 

Stadtverordneter Mesaros erläuterte, dass niedrige Steuerbeiträge dazu führen würden, dass sich Gewerbe in Geilenkirchen ansiedeln würden und daher langfristig einen positiven ökonomischen Nutzen hätten. Er verdeutlichte, dass er die Kompetenz des Jugendhilfeausschusses nicht infrage stelle. Er sei als Ausschussvorsitzende jedoch nicht dazu verpflichtet, der Mehrheit seines Ausschusses zu folgen. Er halte die Argumente für und gegen den Beschlussvorschlag für vertretbar. Letztlich müsse sich dem demokratischen Ergebnis gebeugt werden.

 

Stadtverordneter Kleinen vermisste die Sachlichkeit in der Diskussion und bat darum, persönliche Anfeindungen zu unterlassen. Er erinnerte daran, dass der Jugendhilfeausschuss seine Empfehlung mit einer Stimme Mehrheit abgegeben habe. Von einem einheitlichen Votum könne daher nicht die Rede sein. Die letztliche Entscheidungshoheit obliege dem Rat. Die Problematik sei insbesondere ökonomisch zu betrachten. Die Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP werde dem Vorschlag des Stadtverordneten Mesaros folgen.

 

Stadtverordneter Jansen erklärte, dass er es für falsch halte, wenn der Rat der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses widerspreche, obwohl diese mit einer knappen Mehrheit zustande gekommen sei. Sofern die Erhöhung der Beitragsfreiheit dazu führe, dass ein Kind weniger in einem Heim untergebracht werden müsse, sei dies bereits ein sozialer und ökonomischer Erfolg im Sinne der präventiven Jugendarbeit.

 

Stadtverordnete Brandt forderte, zu einem Ergebnis zu gelangen. Die Angelegenheit sei längst durchdiskutiert. Daher sei es unangebracht, eine nochmalige Debatte in dieser Form und Länge zu führen. Jede/r Stadtverordnete sollte für sich entscheiden, ob dem Beschlussvorschlag gefolgt werden könne.

 

Stadtverordneter Benden wies darauf hin, dass sich seine Fraktion im Jugendhilfeausschuss zurückgenommen habe und dem Kompromiss zugestimmt hätte, in einem großen Umfang von dem ursprünglichen Antrag abzuweichen. Er plädierte dafür, sich der Fachempfehlung anzuschließen.

 

Stadtverordneter Schumacher stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, über den Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Bürgermeister Schmitz stellte fest, dass der Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses der weitergehende sei. Er bat um Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung wird in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Form beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass nun über den Antrag des Stadtverordneten Mesaros abzustimmen sei.

 

Stadtverordneter Benden bat um eine Stellungnahme der Verwaltung, ob es möglich sei, die Angelegenheit zur nochmaligen Beratung an den Jugendhilfeausschuss zurückzugeben, da dieser über die Satzungsänderung vorberaten müsse.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass der Jugendhilfeausschuss bereits über die Satzungsänderung beraten und einen Beschlussvorschlag formuliert hätte, der zur Entscheidung gestellt worden sei. Der Rat habe diesen nun abgelehnt. Dem Rat stehe das Recht zu, den Beschlussvorschlag ohne weitere Beratung im Fachausschuss abzuändern.

 

Stadtverordneter Weiler wies darauf hin, dass man sich im Kreis drehen würde, würde die Angelegenheit wieder an den Jugendhilfeausschuss überwiesen. Der Rat sei das zuständige Gremium für Satzungsänderungen. Dem Ausschuss werde durch die Entscheidung nicht die fachliche Kompetenz in Bezug auf die Kinder- und Jugendarbeit abgesprochen. Hier seien jedoch ebenfalls ökonomische Aspekte zu betrachten.

 

Bürgermeister Schmitz bat sodann um Abstimmung über den Antrag des Stadtverordneten Mesaros, die Beitragsbefreiung auf eine Grenze von 27.000 € festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.