Beschluss:
Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 entlastet.
Bürgermeister Schmitz erklärte sich für befangen
und nahm im Zuschauerbereich Platz. Stellvertretender Bürgermeister Kuhn bat um
Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.