Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

1.      Für das Schuljahr 2020/2021 wird die kommunale Klassenrichtzahl mit 11 Klassen festgelegt.

 

2.      Die Aufteilung der zu bildenden Eingangsklassen wird wie folgt vorgenommen:

 

KGS Geilenkirchen:                3 Klassen

GGS Geilenkirchen:                2 Klassen

KGS Teveren:                          1 Klassen

GGS Gillrath:                          2 Klassen

KGS Würm:                             2 Klassen

KGS Immendorf:                     1 Klassen

 

3.      An den Schulen des gemeinsamen Lernens werden die Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler reduziert. In Härtefällen kann diese Klassengröße in Abstimmung mit der Schulleitung überschritten werden.


Stadtverordnete Thelen merkte an, dass die Anmeldezahl für die KGS Geilenkirchen zum Zeitpunkt der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur bei 72 gelegen habe und nun bei 77 läge. Da beschlossen worden sei, die Klassengröße auf 25 Schüler/innen zu begrenzen, werde die Zahl nun um zwei Schüler/innen überschritten.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Zahlen mit der Schulleitung abgestimmt seien. Die Regel, mit maximal 25 Schüler/innen eine Klasse zu bilden, beziehe sich ausschließlich auf Kinder ohne Förderbedarf. Im Rahmen des gemeinsamen Lernens kämen lernbeeinträchtigte Kinder dazu. Auf wie viele Kinder dies zutreffe, könne erst zu Schulbeginn festgestellt werden. Auf Basis der vorliegenden Zahlen sei zunächst die Klassenrichtzahl zu beschließen. Sollten sich gravierende Änderungen zu Schulbeginn ergeben, werde hierauf entsprechend reagiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.