Beschluss:
1. Für das Schuljahr 2020/2021 wird die kommunale Klassenrichtzahl mit 11 Klassen festgelegt.
2. Die Aufteilung der zu bildenden Eingangsklassen wird wie folgt vorgenommen:
KGS Geilenkirchen: 3 Klassen
GGS Geilenkirchen: 2 Klassen
KGS Teveren: 1 Klassen
GGS Gillrath: 2 Klassen
KGS Würm: 2 Klassen
KGS Immendorf: 1 Klassen
3. An den Schulen des gemeinsamen Lernens werden die Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler reduziert. In Härtefällen kann diese Klassengröße in Abstimmung mit der Schulleitung überschritten werden.
Stadtverordnete Thelen merkte an, dass die
Anmeldezahl für die KGS Geilenkirchen zum Zeitpunkt der letzten Sitzung des
Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur bei 72 gelegen habe und nun
bei 77 läge. Da beschlossen worden sei, die Klassengröße auf 25 Schüler/innen
zu begrenzen, werde die Zahl nun um zwei Schüler/innen überschritten.
Beigeordneter Brunen erklärte, dass die
Zahlen mit der Schulleitung abgestimmt seien. Die Regel, mit maximal 25
Schüler/innen eine Klasse zu bilden, beziehe sich ausschließlich auf Kinder
ohne Förderbedarf. Im Rahmen des gemeinsamen Lernens kämen lernbeeinträchtigte
Kinder dazu. Auf wie viele Kinder dies zutreffe, könne erst zu Schulbeginn
festgestellt werden. Auf Basis der vorliegenden Zahlen sei zunächst die Klassenrichtzahl
zu beschließen. Sollten sich gravierende Änderungen zu Schulbeginn ergeben,
werde hierauf entsprechend reagiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.