Unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage bat die Vorsitzende Herrn Schulz, dem Ausschuss über die Arbeit des Jugend- und Sozialamtes zu berichten.

 

Herr Schulz dankte für das Wort und erläuterte insbesondere für die neuen Ausschussmitglieder mit Hilfe des in der Anlage zu der Niederschrift beigefügten Organigramms den derzeitigen Aufbau des Amtes sowie die Aufgaben in den einzelnen Sachgebieten.

 

Herr Schulz wies darauf hin, dass durch die Zusammenführung zweier Ämter in eine Organisationseinheit die Arbeit in den einzelnen Sachgebieten mitunter effektiver erledigt werden kann. Dies resultiere zum Einen aus einem effizienteren Zuschnitt der Sachgebiete sowie zum Anderen aus zentral vorliegenden Fallinformationen. Vor dem Hintergrund der derzeit zu erstellenden Sozialraumanalyse sei aber auch zu registrieren, dass sich Vorteile aus der Zusammenlegung hinsichtlich der Feststellung von Bedarfen junger wie auch älterer Menschen in Geilenkirchen ergeben. Die zentrale Betrachtung beider Bereiche könne sich positiv auf die Planungen der Politik und der Verwaltung auswirken.

 

Unter Hinweis auf das in Anlage beigefügte Diagramm erläuterte Herr Schulz die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung in den ersten beiden Jahren des Jugendamtes. Herr Schulz erklärte, dass sich an der Entwicklung der Zahlen deutlich der präventive Arbeitsansatz des Jugendamtes ablesen lasse. Durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern wie den Schulen, den Kindergärten, Kinderärzten und Hebammen sowie durch eine zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung erführe das Jugendamt häufiger von Kindeswohlgefährdungen und entsprechende Hilfebedarfen in Familien. Hierdurch sei es in vilene Fällen möglich, bereits in einer frühen Phase notwendige Hilfe wie z.B. die sozialpädagogische Familienhilfe oder die Erziehungsbeistandschaft zu installieren. Durch den präventiven Ansatz hätten trotz einer allgemein steigenden Zahl von Problemfällen steigende Fallzahlen bei den Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen verhindert werden können.

 

Herr Schulz erklärte, dass die Kosten der Hilfen zur Erziehung immens seien. So seien für das kommende Jahr im Bereich der Heimpflege 1,2 Mio € einzuplanen. Für die Vollzeitpflege seien dies 235.000 € sowie für den Bereich der ambulanten Hilfen 800.000 €. Im Bereich der ambulanten Hilfen sei bei allen Jugendämtern ein starker Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.

 

Die Überreichung von Begrüßungspaketen für alle Neugeborenen als Teil des Frühwarnsystems sei bisher bei 68 Familien in Geilenkirchen erfolgt. Die Familien haben sich jeweils sehr gefreut. Insbesondere das Elternbegleitbuch würde von vielen Eltern als sehr nützlich angesehen. Bei keiner der besuchten Familien sei ein Hilfebedarf erkennbar gewesen.

 

Herr Schulz wies darauf hin, dass zwischenzeitlich eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen und den Jugendämtern im Kreis abgeschlossen worden sei. Diese stelle ein verbindliches Regelwerk dar, welches die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Jugendämtern ausgestalte und insbesondere im Fall einer Kindeswohlgefährdung ein praktisches Handlungskonzept darstelle.

 

Das landesweit per Verordnung eingeführte Meldeverfahren über die Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, wonach alle versäumten Untersuchungen im Alter von 6 Monaten (U6) dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) zu melden sind, wertete Herr Schulz derzeit als noch nicht ausgereift und lückenhaft. So erfolgten in Geilenkirchen insgesamt 10 Meldungen. Hiervon erwiesen sich 2 Meldungen als korrekt. Die Eltern erwiesen sich als sehr verständnisvoll und holten die Untersuchen entsprechend nach. 8 Meldungen erwiesen sich jedoch als Fehlermeldungen.

 

Abschließend erläuterte Herr Schulz die Entwicklung der Jugendkriminalität in Geilenkirchen mit Hilfe der in der Anlage beigefügten Diagramme. Er erklärte, dass man die Entwicklung anhand der Gegenüberstellung der ersten Halbjahre der Jahre 2008 und 2009 dargestellt habe. Aufgrund von Zeitverzögerung von Anklageschriften und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft sei ein Vergleich der zweiten Jahreshälften zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll gewesen.

 

Herr Schulz stellte fest, dass man mit der bisher positiven Entwicklung beim Rückgang der in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Straftaten in Geilenkirchen zufrieden sei und auch weiterhin eine solche Entwicklung anstrebe. Begründet sei diese Entwicklung u. a. auch durch die gute Ermittlungsarbeit der Polizei sowie durch konsequente Entscheidungen der Jugendgerichtsbarkeit in Geilenkirchen. So würden regelmäßig Weisungen erteilt, abzuleistende Sozialstunden würden verhängt oder eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Anti-Gewalttraining ausgesprochen. Durch eine Überwachung und konsequente Sanktionierungen bei Nichteinhaltung der Strafen, beispielsweise im Rahmen eines Arests, werde eine hohe generalpräventive Wirkung erzielt. Hierbei entfalte die Konsequenz des Jugendgerichtes die gewünschte Ausstrahlwirkung. Mitunter werde vom Jugendgericht auch die Inanspruchnahme einer Hilfe zur Erziehung als Strafauflage auferlegt.

 

Fragen zum den Erläuterungen von Herrn Schulz wurden nicht geäußert.

 

Frau Tings erklärte abschließend, dass sie an dieser Stelle einen besonderen Dank an das Jugend- und Sozialamt und die positive Arbeit seit seiner Einrichtung richten wolle.