Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern auf städtischen Flächen  wird generell nicht zugelassen. Dies gilt sowohl für privatrechtliche Vereinbarungen als auch für Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege.


Ausschussvorsitzender Paulus wies auf ein Gerichtsurteil hin, welches eine erneute Beschlussfassung notwendig gemacht habe.

Auf Nachfrage des sachkundigen Bürgers Schiffer teilte Herr Scholz mit, dass sich der Beschluss auf künftige Standorte für Altkleidercontainer beziehe. Die bisherigen Standorte seien von diesem Beschluss nicht betroffen.

 


Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.