Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss nahm die vorgestellten Planungen zur Erneuerung der Eisenbahnunterführungen zur Kenntnis.

 


Ausschussvorsitzender Paulus begrüßte Frau Maren Königs und Herrn Georg Huch von der Deutschen Bahn AG und Herrn Armin Bernhardt sowie Herrn Andrea Mori von der Konstruktionsgruppe Bauen. Herr Andrea Mori stellte die Planung für die Erneuerung der Eisenbahnunterführungen dem Gremium vor (Präsentation s. Anlage). Zusammenfassend stellte er dar, dass die beiden Bauwerke bezüglich der Durchfahrhöhe und –breite erhalten bleiben. Für die Bauzeit werde das Beeckfließ umgeleitet. Als Neuerung gebe es Treppenanlagen an beiden Eisenbahnunterführungen. Um die Baustellen zu erreichen werde man eine Rampe auf einer privaten Fläche errichten. Die Erneuerung der Eisenbahnunterführungen soll 2023 beginnen und im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Die Baukosten für die Unterführung am Beeckfließ seien mit 5,223 Mio € und für die benachbarte Durchfahrtstrasse mit 3,099 Mio € kalkuliert.

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kleinen erwiderte Herr Mori, dass die Asphaltstraße zu Lasten der Deutschen Bahn erneuert werde. Die Straße werde man für ca. 1 ¼ Jahr sperren. Der Verkehr auf den Gleisen werde jedoch nur temporär eingestellt. Da das Bauwerk am Beeckfließ nur geringfügig um einen Meter verlängert werde, benötige man keine Beleuchtung in der Durchfahrt.

Der sachkundige Bürger Schäfer bat die Mitarbeiter der Bahn doch den Hinweis mitzunehmen, dass an den Bahnhöfen in Geilenkirchen und Lindern Barrierefreiheit hergestellt werden soll.

Sachkundiger Bürger Benend bedauerte, dass man nur ein Bauwerk in den alten Maßen erhalte und keine Aufweitung für den Rad- und Fußgängerverkehr einplane. Für den Busverkehr sei die bestehende Unterführung ebenfalls zu niedrig bzw. schmal.

Herr Bernhardt erwiderte, dass die Verwaltung der Bahn keinen Aufweitungsgrund mitgeteilt habe, somit werden die Unterführungen in den gleichen Ausmaßen hergestellt. Eine zusätzliche Aufweitung bzw. Änderungswünsche der Stadt bedürften des Abschlusses einer Kreuzungsvereinbarung mit einer Kostenbeteiligung der Stadt.

Sachkundiger Bürger Kochs bemängelte die oftmals sehr langen Schließungszeiten der Bahnschranken. Er befürchte, dass während der Bauzeit diese noch verlängert werden könnten. Durch eine deutliche Aufweitung der Unterführung könne ggfls. auf den höhengleichen Bahnübergang im Verlauf des Prummerner Weges verzichtet werden.

Frau Königs erläuterte, dass nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bei einer Aufweitung die Kosten wahrscheinlich zur Hälfte durch die Stadt getragen werden müssten.

Herr Bernhardt ergänzte, dass man für Änderungen an der bestehenden Planung nicht mehr viel Zeit habe. Man werde am geplanten Baubeginn festhalten.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Weiler führte Herr Bernhardt aus, dass bei der Kostenverteilung die Gesamtkosten zur Hälfte durch die Stadt zu tragen seien.