1. Kritik hinsichtlich mangelnder Transparenz und unzureichender Information des Fachausschusses im Zusammenhang mit der Entwicklung des Industriegebietes Lindern

 

Herr Wolff bezog sich nochmals auf den unter TOP 5 erörterten Antrag seiner Fraktion. Er wandte sich an den Bürgermeister und bemängelte die mangelnde Transparenz und die unzureichende Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung über die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Industriegebietes Lindern. Es könne nicht sein, dass der Abschlussbericht über die Entwicklung der „LEP VI“-Fläche Geilenkirchen-Lindern FUTURE SITE InWEST, der aus Juni 2019 sei, erst aufgrund des Antrages verteilt worden sei. Er habe erst Ende letzten Jahres aus der Presse von der Existenz eines derartigen Berichtes erfahren. Nach seinem Kenntnisstand seien die Politiker der anderen betroffenen Kommunen frühzeitiger und ausführlicher informiert worden. Er forderte für die Zukunft eine bessere Information des Fachausschusses über derartige Aktivitäten. Im vorliegenden Fall dränge sich für ihn die Frage auf, ob der Bürgermeister dazu in der Lage sei, die Interessen der Stadt Geilenkirchen im Lenkungskreis des Projektes in entsprechender Weise zu vertreten. Ohnehin betone er als Bürgermeister ja selbst immer wieder, dass er für entsprechendes Know-how seine Mitarbeiter habe und er dieses nicht besitze. Ihn beschleiche aufgrund derartiger Äußerungen ein ungutes Gefühl.

 

 

Herr Conrads sprach sich dafür aus, eine Person aus der Verwaltung mit der Information des Fachausschusses zu beauftragen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass hier nach der Besetzung der vakanten Beigeordneten Stelle eine entsprechende Lösung gefunden werde.

 

Herr Brunen teilte mit, dass man von den Vertretern der WFG des Kreises Heinsberg und NRW Urban gebeten worden sei, den Bericht nicht herauszugeben. Offensichtlich seien andere Beteiligte dieser Bitte nicht nachgekommen. Er hielt die Bezeichnung „Abschlussbericht“ für irreführend. Das Papier sei vielmehr ein „Zwischenbericht“, ein Arbeitspapier für alle am Projekt Beteiligten.

 

In den sich anschließenden Wortbeiträgen wurde deutlich, dass alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen mit der Vorgehensweise des Bürgermeisters und der Verwaltung in der Angelegenheit nicht zufrieden waren. Insbesondere wegen der massiven verkehrlichen und ökonomischen Auswirkungen (Stichwort Gewerbesteuer) des Projektes für die Stadt sei es erforderlich, die Politik mitzunehmen. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass der Stadt Geilenkirchen nicht die Rolle zukomme, die ihr aufgrund des Projektstandortes „Geilenkirchen“ zustehe. Weiter wurde die Frage gestellt, ob zur Umsetzung des Projektes überhaupt Partner notwendig seien oder ob die Stadt hier nicht eigenständig vorgehen könne.

 

Aufgrund der offensichtlich bestehenden Irritationen sah Herr Alexander Jansen sich veranlasst, den bisherigen und anstehenden Verfahrensablauf detailliert aufzuzeigen.

Bereits im Jahr 1992 habe die Stadt ein Bauleitplanverfahren betrieben, was letztlich aufgrund unlösbarer Verkehrsprobleme bei der überörtlichen Anbindung aufgegeben worden sei. Im vorletzten Jahr sei nun von der WFG des Kreises Heinsberg und NRW Urban, hierzu vom zuständigen Landesministerium beauftragt, das Projekt gestartet worden. Ziel des Projektes sei eine Antwort auf die Frage zu geben, ob es überhaupt Sinn mache, die Entwicklung des Industriegebietes weiter zu verfolgen. In diesem Zusammenhang habe man Mitarbeiter aller am Verfahren Beteiligten in Arbeitsgruppen entsandt, um eine Prognose zur Machbarkeit zu erarbeiten; bezogen auf die Stadt Geilenkirchen waren das zu Vermarktung / Profil (Frau Köppl), zu Regionalplanung / Bauleitplanung (Herr Mönter, Herr Alexander Jansen, Herr Michael Jansen), zu Erschließung / Infrastruktur / Umwelt (Herr Scholz) und zu Kosten + Finanzierung / Trägermodell / Grunderwerb (Herr Goertz). Die Zwischenergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen seien dann regelmäßig an den Lenkungskreis weitergeleitet worden. Eine derartige Vorgehensweise sei originäre Aufgabe der Verwaltung zur Vorbereitung von Ratsentscheidungen. Ausfluss dieser Arbeit seien die Dokumentationen im vorliegenden Abschlussbericht, den man als „Vorgeplänkel“ ansehen könne. Entscheidungen seien mit dem Bericht noch nicht getroffen worden. Der Beschluss zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung hätte sicherlich auch Auswirkungen auf die anfängliche Skepsis dem Projekt gegenüber gehabt. Der finanzielle Rahmen der Planungskosten und das damit verbundene Risiko seien für eine Kommune allein –auch vor dem Hintergrund eines ungewissen Ergebnisses- nicht zu bewältigen. Der Aufwand zur Projektrealisierung sei auf knapp 100 Mio. € geschätzt. Dies aber ausdrücklich ohne inflationäre Kostensteigerungen, die bei einer Projektlaufzeit von 10 – 17 Jahren zu deutlich mehr als 100 Mio. € Aufwand führen würde. Insofern sei es nur konsequent, diese Aufgabe auf mehrere Schultern zu verteilen. Zur Kooperation werde empfohlen, eine Gesellschaft zu gründen. Diese könne dann ggf. auch Adressat verbindlicher staatlicher Förderzusagen sein. Die bisherigen Aktivitäten seien dem Grunde nach lediglich Vorbereitungshandlungen. Diese Tatsache sei bislang vielleicht nicht ausreichend kommuniziert worden. Er appellierte, kooperativ an das Projekt heranzugehen. Bezogen auf die Rolle der Stadt Geilenkirchen im Verfahren betonte er, dass die Planungshoheit allein bei der Stadt Geilenkirchen liegen würde und insoweit die maßgeblichen Entscheidungen durch die Fachausschüsse und den Rat der Stadt Geilenkirchen getroffen würden.

 

Herr Dr. Plum dankte Herrn Jansen für die ausführlichen Informationen. Er hätte sich gewünscht, diese zu einem früheren Zeitpunkt erhalten zu haben.

 

Auch Herr Wolff war der gleichen Ansicht. An den Bürgermeister richtete er den Hinweis, dass es seine Aufgabe sei, derartige Informationen den politischen Gremien frühzeitig zugänglich zu machen.

 

  1. Toilette im Wurmauenpark

 

Herr Koch erinnerte am die Errichtung der Toilettenanlage im Wurmauenpark.  

 

Herr Brunen teilte mit, dass die Planung einer Toilettenanlage bei den Planungen zur Gestaltung des Wurmauenparks berücksichtigt würde.

 

  1. Energieberatung im Rahmen von Bauantragsverfahren

 

Herr Ronneberger erkundigte sich danach, ob nach dem Ausscheiden des Klimaschutzbeauftragten auch weiterhin Energieberatungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren durchgeführt würden.

 

Herr Conrads verwies in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Energieberatungen durch die Architekten im Rahmen der Planungsverfahren.

 

Herr Alexander Jansen berichtete von der kostenlosen Energieberatung durch die Verbraucherzentrale im Rathaus und durch ein kommerzielles Unternehmen in der Passage des Gelo Carré. Auch aufgrund der Forderungen der Energieeinsparverordnung fände das Thema Beachtung im Baugenehmigungsverfahren, da ein entsprechender Nachweis der Energieeffizienz erbracht werden müsse. Die Verordnung stehe jedoch aufgrund der damit einhergehenden Baukostensteigerung auch in der Kritik. Eine Intensivierung der Beratungen sei durch die vorgenommene Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten zum März 2020 zu erwarten.