Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 


Vor dem Einstieg in die Beratungen gab Herr Schnuis vom Büro Raumplan einen Überblick über die aufgrund der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen vorgenommenen Änderungen.

Aufgrund der mittlerweile fortgeschrittenen Planungen für die Kindertagesstätte habe sich eine Reduzierung der benötigten überbaubaren Grundstücksfläche und damit einhergehend eine Reduzierung des Gesamtflächenbedarfs ergeben. Diese Änderungen habe man im aktuellen Planentwurf eingearbeitet.

Weiter habe man den Bereich zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern in südwestliche Richtung verschoben, um so einen größeren Abstand zur Bestandsbebauung zu erreichen. Die Änderung des Baufensters habe eine Verlegung des Fußweges zur Jülicher Straße zur Folge. Eine Reduzierung der maximal zulässigen Wohneinheiten sei hiermit jedoch nicht verbunden.

Eine weitere Änderung betreffe den Einfahrtsbereich in das Baugebiet aus Richtung des Pater-Briers-Weges. Hier habe man die Parkflächen in die öffentliche Verkehrsfläche verlegt und den Bereich insgesamt als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt, um eine flexiblere Straßenplanung zu ermöglichen. Um hier einen harmonischen Einfahrtsbereich in das Baugebiet zu erreichen, sei hier auf der nordöstlichen Straßenseite zwingend eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen. Der 5,00 m breite Grünstreifen entlang des Pater-Briers-Weges entspreche der Planung entlang der Jülicher Straße, wodurch insgesamt der Eingriff in Natur und Landschaft  im Baugebiet selbst zu 69,3 % ausgeglichen werden könne. Bezugsgröße für die festgesetzten Gebäudehöhen seien die vorhandenen Geländehöhen über Normalhöhennull (NHN).

 

Herr Rainer Jansen erkundigte sich nach der verkehrsrechtlichen Einstufung des Baugebietes hinsichtlich der vorgesehenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 bzw. Tempo 20).

 

Herr Schnuis teilte mit, dass der Bebauungsplanentwurf lediglich die Flächen der öffentlichen Verkehrsflächen festsetze. Weitergehende, konkrete verkehrsrechtliche Regelungen enthalte der Bebauungsplanentwurf nicht. Es sei jedoch ein niveaugleicher Straßenausbau vorgesehen.

 

Herr Alexander Jansen führte ergänzend aus, dass beim vorgesehenen niveaugleichen Ausbau eine Geschwindigkeitsbeschränkung - wie in den angrenzenden Baugebieten- auf Tempo 30 angestrebt würde. Eine Ausweisung als Spielstraße würde neben der hier nur zulässigen Schrittgeschwindigkeit weitere Einschränkungen mit sich bringen und auch weitergehende Maßnahmen der Straßengestaltung erforderlich machen.  

 

Auf Nachfrage von Herrn Eggert teilte Herr Schnuis mit, dass keine Erkenntnisse zu einem potentiellen Investor für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorlägen.                 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.